Am 2 August 2021 hat die Europäische Kommission die Details zu den Anpassungen von MiFID II und IDD hinsichtlich der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen veröffentlicht. Ziel der beiden Regelwerke ist es, Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in die Beratung miteinzubeziehen.
Mit den Anpassungen, die ab 2. August 2022 angewendet werden sollen, werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Erwägungen ins Zentrum des Finanzberatung gerückt, um so „zur Wandlung der europäischen Wirtschaft in ein umweltfreundlicheres, CO2-armes, widerstandsfähigeres, ressourcenschonendes und kreislauforientiertes System beizutragen.“
Download Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 (MiFID II):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1253
Download Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 (IDD):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32021R1257