Die schon länger angekündigte Änderung des WAG wurde am 18.5.2022 im Nationalrat beschlossen; die Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 2.6.2022 geplant. Hervorzuheben ist die Umkehrung des Verfahrens zur Bereitstellung von Unterlagen (Änderungen zu § 48 Abs 5 und 6 WAG 2018). Demgemäß sollen dem Kunden künftig Informationen prinzipiell in elektronischer Form übermittelt werden; in Papierform nur mehr auf Anfrage des Kunden. Derzeit ist es ja noch umgekehrt.
Link zur Website des Parlaments zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetz 2018:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01441/index.shtml