BKA Lagebricht Geldwäscherei 2021

Das Bundeskriminalamt hat den neuen Lagebericht Geldwäscherei 2021 veröffentlicht. 4.994 Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen sind im Jahr 2021 bei der österreichischen Geldwäschemeldestelle A-FIU eingegangen. Das entspricht einer Steigerung von 638 Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2020. Nach wie vor stammt der Löwenanteil der Verdachtsmeldungen von Banken, nämlich 4.668 von den in Summe 4.994.

Der wesentliche Teil dieser Steigerung entfällt auf die Gruppe der Virtual Currency Exchanger, also den Dienstleistern im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, die 250 Verdachtsmeldungen abgegeben haben.

Externer Link zum Lagebricht Geldwäscherei 2021:
https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx

ESMA berichtet über die Überwachung von Kosten und Gebühren bei Investmentfonds

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichte einen Bericht über die Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zu Kosten und Gebühren für Investmentfonds, die im Jahr 2021 mit den zuständigen nationalen Behörden NCA durchgeführt wurde. In dem Bericht hebt die ESMA hervor, wie wichtig die Aufsicht ist, um sicherzustellen, dass den Anlegern keine unangemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden, da diese einen großen Einfluss auf die Rendite der Anleger haben.

Der CSA-Bericht stellt die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung vor, unter anderem:

• Die Anwendung des ESMA-Aufsichtsbriefings zur Überwachung der Kosten bei OGAW und AIF ist verbesserungswürdig, insbesondere bei kleineren Verwaltungsgesellschaften;
• Es gibt unterschiedliche Marktpraktiken in Bezug darauf, was die Branche als „angemessene“ oder „unangemessene“ Kosten bezeichnet;
• Einige NCAs entdeckten Interessenkonflikte bei OGAW-Managern, insbesondere im Falle von Transaktionen mit verbundenen Parteien;

Externer Link zur Internetseite der ESMA und dem Final Report on the 2021 CSA on costs and fees:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-reports-supervision-costs-and-fees-in-investment-funds

EIOPA veröffentlicht Entwurf zu neuen Leitlinien zu Nachhaltigkeitspräferenzen

Am 12. April 2022 hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) einen Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD veröffentlicht. Der Konsultationsentwurf kann bis 13. Mai 2022 kommentiert werden.

Wie bereits die ESMA in Bezug auf die Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II hat nun auch die EIOPA einen knapp vierzigseitigen Leitlinien-Entwurf vorgelegt, der Versicherungsvermittler dazu unterstützen soll, ab 2 August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden zu erheben und um Rahmen der Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Externer Link zum Consultation Paper auf der Internetseite der EIOPA:
https://www.eiopa.europa.eu/media/news/eiopa-consults-draft-guidelines-integrating-customer-sustainability-preferences

Studie der Arbeiterkammer Wien zu nachhaltigen Finanzprodukten

Im Rahmen einer Studie zu nachhaltigen Finanzprodukten hat die Arbeiterkammer Wien bei Banken und Kapitalanlagegesellschaften den aktuellen Status quo erhoben. Mystery Shopping, Nachhaltigkeits-Ratingplattformen und Gespräche mit Kundenbetreuern waren ebenfalls Teil der Studie, die zum Ergebnis kommt, dass noch nicht alles so nachhaltig funktioniert wie es sein sollte.

Bei Testkäufen (Mystery Shopping) in 16 Banken in Wien, Niederösterreich und Kärnten wurde erhoben, wie die Beratung zu nachhaltigen Investmentfonds abläuft. Laut AK Wien kam es dabei immer wieder vor, dass dem Testkäufer nur konventionelle Investmentfonds ohne Nachhaltigkeitsmerkmale empfohlen wurden.

Externer Link zur Studie „Nachhaltige Finanzprodukte“ der AK Wien:
https://www.arbeiterkammer.at/nachhaltig-investieren

Gemeinsame Erklärung der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA zur Anwendung der Offenlegungs-Verordnung SFDR

Die Erklärung beinhaltet einen neuen Zeitplan, Erwartungen bezüglich der expliziten Quantifizierung der Produktangaben gemäß Artikel 5 und 6 der Taxonomie-Verordnung und die Verwendung von Schätzungen. Die aufsichtsrechtliche Erklärung zielt darauf ab, eine wirksame und kohärente Anwendung und nationale Beaufsichtigung der SFDR zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Anleger zu schützen.

Die ESAs empfehlen, dass die zuständigen nationalen Behörden und die Marktteilnehmer die derzeitige Übergangszeit vom 10. März 2021 bis zum 1. Januar 2023 nutzen, um sich auf die Anwendung der bevorstehenden delegierten Verordnung der Kommission mit den technischen Regulierungsstandards (RTS) vorzubereiten und gleichzeitig die relevanten Maßnahmen der SFDR und der Taxonomie-Verordnung gemäß den in der aufsichtlichen Erklärung dargelegten Anwendungsdaten anzuwenden.

Externer Link zum Download der Erklärung der drei Aufsichtsbehörden:
https://www.eiopa.europa.eu/sites/default/files/js/jc_2022_12_-_updated_supervisory_statement_on_the_application_of_the_sfdr.pdf

Neue FMA-Rundschreiben zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ihre vier Rundschreiben zur Geldwäsche-Prävention in einer neuen Fassung veröffentlicht. Wie schon in der Vergangenheit behandeln die Rundschreiben die Bereiche Organisation, Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse und Meldepflichten.

Erstmals bezieht die FMA in ihre Rundschreiben die Pflichten von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ein. Auch auf das Feststellen und Überprüfen von wirtschaftlichen Eigentümern geht die FMA gezielter ein.

Link auf die Internetseite der FMA zum Download der Rundschreiben:
https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I

Am 14. Februar wurde das Ökosoziale Steuerreformgesetz ÖkoStRefG 2022 Teil I veröffentlicht. Das Bundesgesetz besteht aus einem Paket von Änderungen, unter anderem im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Investmentfondsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz. Weiters wird das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen.

Zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz zählen beispielsweise die Steuerfreiheit für Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer von bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr, neue Gewinnfreibeträge und die Senkung der Einkommensteuersätze. Neu ist auch, dass Einkünfte aus Kryptowährungen ab 1. März 2022 (unabhängig von der Behaltefrist) mit 27,5 Prozent besteuert werden.

Link zum Download des ÖkoStRefG 2022 Teil I:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_10/BGBLA_2022_I_10.pdfsig

Eigenkapital von Wertpapierfirmen

Mit den beiden Rechtsakten Investment Firm Directive (IFD; der Richtlinie (EU) 2019/2034), sowie der Investment Firm Regulation (IFR; Verordnung (EU) 2019/2033), beide bereits vom 27. November 2019, regelt die EU-Kommission die einheitlichen Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen in Bezug auf folgende Punkte:

  • Eigenmittelanforderungen in Bezug auf Unternehmens-, Kunden- und Marktrisiko;
  • Anforderungen zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos;
  • Liquiditätsanforderungen;
  • Berichts- und Offenlegungspflichten.
  • Während die IFR als Verordnung seit 26. Juni 2021 in Kraft ist, lässt die nationale Umsetzung der IFD noch auf sich warten. Die Finanzmarktaufsicht ist noch nicht als zuständige Behörde festgelegt, bereitet sich jedoch schon intensiv auf die Umsetzung vor.

    Link zum Download der IFD:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2034

    Link zum Download der IFR:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2033

    Annahme von Zuwendungen für ehemalige Kunden

    Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin geht in ihren „FAG zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln“ auf die Frage ein, ob das Gewähren bzw. Vereinnahmen von Zuwendungen im Falle von Bestandsprovisionen zulässig ist, wenn zum Kunden keine wertpapierrelevante Kundenbeziehung mehr besteht.

    „Im Zusammenhang mit einer beendeten oder inaktiven Kundenbeziehung darf ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Zuwendungen weder annehmen noch gewähren“, schreibt die BaFin. Denn, so die BaFin weiter, bei einer Kundenbeziehung, die beendet ist, ist eine Qualitätsverbesserung für den (ehemaligen) Kunden nicht (mehr) möglich.

    Link auf die Internetseite der BaFin zu den FAQ zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln:
    https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_040518_faq_mifid2_wohlverhaltensregeln.html;jsessionid=E88D4A813892FB9DB8D6B580D1564392.1_cid501?nn=9450992#doc10849298bodyText10

    ESMA Sustainable Finance Roadmap

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat eine neue „Sustainable Finance Roadmap“ veröffentlicht. In diesem „Fahrplan für nachhaltige Finanzen 2022-2024“ nennt die ESMA drei Prioritäten:

  • Bekämpfung von Greenwashing und Förderung der Transparenz;
  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA im Bereich der nachhaltigen Finanzen; und
  • Überwachung, Bewertung und Analyse von ESG-Märkten und -Risiken.
  • Die ESMA ergreift damit aus ihrer Sicht die „notwendigen Maßnahmen zur Förderung des Anlegerschutzes“, und trägt zur Entwicklung des Regelwerks für nachhaltige Finanzen und zu dessen kohärenter Anwendung und Beaufsichtigung bei. ESMA-Vorsitzende Verena Ross unterstreicht in der Pressemeldung: „Das Vorantreiben der Nachhaltigkeitsagenda ist für die ESMA von entscheidender Bedeutung, insbesondere da sich die Präferenzen der Anleger auf umweltfreundliche Finanzprodukte verlagern und die Europäische Union bestrebt ist, ihre Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu erfüllen.“

    Link auf die Internetseite des ESMA und der „Sustainable Finance Roadmap“:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-prioritises-fight-against-greenwashing-in-its-new-sustainable-finance

    Whistleblower-Gesetz: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

    Die EU-Kommission hat am 27. Januar 2022 gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist, dass Österreich die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht, wie vorgesehen, bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Berichten zufolge hat Österreich nicht einmal einen Gesetzesentwurf nach Brüssel geschickt. Daher hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

    Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“), die Informationen zur Aufdeckung von Missständen oder kriminellen Machenschaften liefern.

    Link zur „Infringement“-Datenbank der EU-Kommission:
    https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&typeOfSearch=false&active_only=0&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=AT&DG=JUST&title=32019L1937&submit=Search

    Schwerpunktkontrollen zu Kosten und Gebühren

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilt in einer Pressemeldung vom 8. Februar mit, dass sie im Jahr 2022 gemeinsam mit den nationalen Behörden eine Aufsichtsaktion bezüglich der Kosten und Gebühren gemäß MiFID II startet. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle steht die Anwendung der MiFID II-Vorschriften zur Offenlegung von Kosten und Gebühren in der gesamten Europäischen Union.

    Diese Schwerpunktkontrolle soll es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Anwendung der MiFID II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren durch die beaufsichtigten Unternehmen zu bewerten. Der Schwerpunkt wird auf den Informationen für Kleinanleger liegen.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-common-supervisory-action-ncas-mifid-ii-costs-and-charges

    Zweckmäßiger Regulierungs- & Aufsichtsrahmen im digitalen Zeitalter

    Die Anwendung innovativer Technologien erleichtert Veränderungen in der Struktur des EU-Finanzsektors. Die Wertschöpfungsketten entwickeln sich weiter, die Nutzung digitaler Plattformen nimmt rapide zu und es entstehen neue gemischte Tätigkeitsgruppen. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs empfehlen in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2022 der Europäischen Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der EU-Finanzdienstleistungsregulierung und zur Verbesserung der Aufsichtskapazitäten im Einklang mit diesen Entwicklungen.

    Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten und Risiken anzugehen, die sich aus der Umgestaltung von Wertschöpfungsketten, zunehmender Digitalisierung und dem Entstehen neuer „gemischter Gruppen“ ergeben, d. h. Gruppen, die finanzielle und nicht-finanzielle Aktivitäten kombinieren.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.eba.europa.eu/esas-recommend-actions-ensure-eu%E2%80%99s-regulatory-and-supervisory-framework-remains-fit-purpose-digital

    Download Dokument „Joint European Supervisory Authority response“:
    https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2022/1026595/ESA%202022%2001%20ESA%20Final%20Report%20on%20Digital%20Finance.pdf

    BSI Grundschutz-Kompendium 2022 veröffentlicht

    Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, hat die neue Edition 2022 des IT-Grundschutz-Kompendiums veröffentlicht. Zusammen mit den bewährten BSI-Standards bildet es die Basis für alle, die sich umfassend mit dem Thema Informationssicherheit befassen möchten.

    Im Fokus des IT-Grundschutz-Kompendiums stehen die IT-Grundschutz-Bausteine. In diesen Texten wird jeweils ein Thema zu allen relevanten Sicherheitsaspekten beleuchtet. Im ersten Teil der IT-Grundschutz-Bausteine werden mögliche Gefährdungen erläutert, im Anschluss wichtige Sicherheitsanforderungen. Die IT-Grundschutz-Bausteine sind in zehn unterschiedliche Schichten aufgeteilt und reichen thematisch von Anwendungen (APP) über Industrielle IT (IND) bis hin zu Sicherheitsmanagement (ISMS).

    Link zur Internetseite des BSI und zum Download des IT-Grundschutz-Kompendiums 2022:
    https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html

    EBA startet „EuReCA“, die zentrale Datenbank der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre zentrale Datenbank für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gestartet. Dieses europäische Meldesystem für wesentliche Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EuReCA) soll eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen der zuständigen Behörden und der EBA zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der EU spielen.

    EuReCA wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten, die von den zuständigen Behörden festgestellt wurden. Die zuständigen Behörden werden auch über die Maßnahmen berichten, die sie den Finanzinstituten auferlegt haben, um diese wesentlichen Schwachstellen zu beheben.

    Link zur Internetseite der Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA:
    https://www.eba.europa.eu/eba-launches-today-eureca-eus-central-database-anti-money-laundering-and-counter-terrorism-financing