EBA hat angepassten Entwurf zu RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten gemäß IFR veröffentlicht

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu Market Makern an den endgültigen Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) der EBA veröffentlicht, in denen die Methode zur Berechnung der Anforderungen an die fixen Gemeinkosten von Wertpapierfirmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegt ist.

Link zur Pressemitteilung der EBA zu den RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten:
https://www.eba.europa.eu/eba-issues-opinion-european-commission%E2%80%99s-proposed-amendments-eba-final-draft-technical-standards

Link zum Amtsblatt der EU zu Durchführung VO 2021/2284 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2284&from=EN