Am 2. August 2021 hat die Europäische Kommission die Details zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachung (Product Governance) veröffentlicht. Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, sollen beim Produktgenehmigungsverfahren jedes Finanzinstruments Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollten transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen Kunden oder potenziellen Kunden die relevanten Informationen zur Verfügung stellen kann.
Die Mitgliedstaaten sollen bis spätestens 21. August 2022 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen und veröffentlichen, damit diese Rechtsvorschriften ab dem 22. November 2022 angewendet werden können.
Download Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1269:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021L1269