Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für Wertpapiermärkte, berät die Europäische Kommission zu bestimmten Aspekten des Kleinanlegerschutzes. Darin macht die ESMA Vorschläge, die es den Anlegern erleichtern sollen, die wichtigsten Informationen zu erhalten, die sie für fundierte Anlageentscheidungen benötigen, und sie gleichzeitig vor aggressiven Marketingtechniken und schädlichen Praktiken zu schützen.
Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Anlegerschutz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Kleinanleger von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren können. Die Empfehlungen beziehen sich u.a. auf:
* Anforderung der maschinellen Lesbarkeit von Offenlegungsunterlagen, um die Entwicklung von öffentlich zugänglichen, durchsuchbaren Datenbanken zu erleichtern;
* die Bewältigung der Informationsflut durch den Vorschlag, zu definieren, was wichtige Informationen sind, und durch den Einsatz digitaler Techniken wie die Schichtung von Informationen;
* Entwicklung eines EU-Standardformats für Informationen über Kosten und Gebühren und Angleichung der Offenlegungen im Rahmen der MiFID und des PRIIPs KID;
* die Möglichkeit für die nationalen Aufsichtsbehörden und die ESMA, den Firmen die Verwendung von Risikowarnungen für bestimmte Finanzinstrumente vorzuschreiben;
* Auseinandersetzung mit aggressiver Marketingkommunikation und
* Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit irreführenden Marketingkampagnen in sozialen Medien und der Verwendung von Online-Engagement-Praktiken, wie z. B. die Verwendung von Gamification-Techniken durch Firmen oder Dritte.
Link zum finalen Bericht der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma35-42-1227_final_report_on_technical_advice_on_ec_retail_investments_strategy.pdf