Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre Leitlinien veröffentlicht, in denen die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Leitungsorgans von Kredit- oder Finanzinstituten festgelegt sind. Diese Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame Auslegung und angemessene Umsetzung der internen AML/CFT-Governance-Regelungen in der gesamten EU im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ML/FT) sicherzustellen.
In diesen Leitlinien werden klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Beauftragten und des Leitungsorgans formuliert. Sie legen fest, dass Kredit- oder Finanzinstitute ein Mitglied ihres Leitungsorgans ernennen sollten, das letztlich für die Umsetzung der AML/CFT-Verpflichtungen verantwortlich ist, und erläutern die Aufgaben und Funktionen dieser Person. Sie beschreiben auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn diese Person vom Leitungsorgan gemäß den Kriterien der Verhältnismäßigkeit ernannt wird. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, schreiben die Leitlinien vor, dass ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, und erläutern die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Person.
Link zur Leitlinie der EBA zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2022/EBA-GL-2022-05%20GLs%20on%20AML%20compliance%20officers/1035126/Guidelines%20on%20AMLCFT%20compliance%20officers.pdf