EBA veröffentlicht RTS zur Messung von Liquiditätsrisiken bei Wertpapierfirmen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zur spezifischen Liquiditätsmessung für Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) veröffentlicht. Diese RTS werden sicherstellen, dass alle zuständigen Behörden bei der Entscheidung, einer Wertpapierfirma weitere Liquiditätsanforderungen aufzuerlegen, denselben harmonisierten Ansatz verfolgen.

Die IFD erlaubt es den zuständigen Behörden, die Liquiditätsanforderungen an eine Wertpapierfirma zu erhöhen, wenn sie nach der Bewertung des Liquiditätsrisikos gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) zu dem Schluss kommen, dass die Wertpapierfirma wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, die durch die in der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegten Mindestliquiditätsanforderungen nicht ausreichend abgedeckt sind.

Von den zuständigen Behörden wird erwartet, dass sie bei kleinen und nicht vernetzten Wertpapierfirmen nur eine begrenzte Anzahl dieser Faktoren bewerten. Damit soll der in der IFR und der IFD vorgesehene verhältnismäßige Ansatz beibehalten werden.

Link zum finalen Bericht der EBA zum Entwurf technischer Regulierungsstandards zur Liquiditätsmessung für Wertpapierfirmen:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Draft%20Technical%20Standards/2022/EBA-RTS-2022-11%20RTS%20on%20specific%20liquidity%20measures%20for%20IF/1043288/Draft%20RTS%20on%20specific%20liquidity%20measurement%20for%20investment%20firms%20.pdf

EBA legt Prüfschwerpunkte der Aufsichtsbehörden für 2023 fest

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute das Europäische Aufsichtsprüfungsprogramm (European Supervisory Examination Programme – ESEP) für 2023 veröffentlicht, in dem die wichtigsten aufsichtsrelevanten Themen in der Europäischen Union (EU) aufgeführt sind. Das ESEP ist Teil eines jährlichen Zyklus und trägt zur Verbesserung der aufsichtlichen Konvergenz in der EU bei, indem es den Aufsichtsbehörden gemeinsame Richtungen und Schwerpunktbereiche vorgibt, die sie bei der Gestaltung ihrer aufsichtlichen Prioritäten und der jeweiligen Praktiken unterstützen.

Die Auswahl der Schlüsselthemen für die Aufsicht im Jahr 2023 basiert auf der EU-weiten Risikoanalyse der EBA, der einschlägigen politischen Arbeit der EBA und den praktischen Erfahrungen der zuständigen Behörden. Zu den Hauptthemen gehören:

  • Makroökonomische und geopolitische Risiken;
  • Operative und finanzielle Widerstandsfähigkeit;
  • Übergangsrisiken in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung;
  • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) und interne Kontrollen/Governance.

Link zum European Supervisory Examination Programme – ESEP für 2023:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2022/1042704/EBA%20ESEP%20Rep%202022%2028%20-%202023%20priorities.pdf

EBA veröffentlicht Leitlinien zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre Leitlinien veröffentlicht, in denen die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Leitungsorgans von Kredit- oder Finanzinstituten festgelegt sind. Diese Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame Auslegung und angemessene Umsetzung der internen AML/CFT-Governance-Regelungen in der gesamten EU im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ML/FT) sicherzustellen.

In diesen Leitlinien werden klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Beauftragten und des Leitungsorgans formuliert. Sie legen fest, dass Kredit- oder Finanzinstitute ein Mitglied ihres Leitungsorgans ernennen sollten, das letztlich für die Umsetzung der AML/CFT-Verpflichtungen verantwortlich ist, und erläutern die Aufgaben und Funktionen dieser Person. Sie beschreiben auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn diese Person vom Leitungsorgan gemäß den Kriterien der Verhältnismäßigkeit ernannt wird. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, schreiben die Leitlinien vor, dass ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, und erläutern die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Person.

Link zur Leitlinie der EBA zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2022/EBA-GL-2022-05%20GLs%20on%20AML%20compliance%20officers/1035126/Guidelines%20on%20AMLCFT%20compliance%20officers.pdf

EBA hat angepassten Entwurf zu RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten gemäß IFR veröffentlicht

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu Market Makern an den endgültigen Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) der EBA veröffentlicht, in denen die Methode zur Berechnung der Anforderungen an die fixen Gemeinkosten von Wertpapierfirmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegt ist.

Link zur Pressemitteilung der EBA zu den RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten:
https://www.eba.europa.eu/eba-issues-opinion-european-commission%E2%80%99s-proposed-amendments-eba-final-draft-technical-standards

Link zum Amtsblatt der EU zu Durchführung VO 2021/2284 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2284&from=EN

EBA startet „EuReCA“, die zentrale Datenbank der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre zentrale Datenbank für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gestartet. Dieses europäische Meldesystem für wesentliche Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EuReCA) soll eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen der zuständigen Behörden und der EBA zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der EU spielen.

EuReCA wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten, die von den zuständigen Behörden festgestellt wurden. Die zuständigen Behörden werden auch über die Maßnahmen berichten, die sie den Finanzinstituten auferlegt haben, um diese wesentlichen Schwachstellen zu beheben.

Link zur Internetseite der Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA:
https://www.eba.europa.eu/eba-launches-today-eureca-eus-central-database-anti-money-laundering-and-counter-terrorism-financing