Gemeinsame Erklärung der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA zur Anwendung der Offenlegungs-Verordnung SFDR

Die Erklärung beinhaltet einen neuen Zeitplan, Erwartungen bezüglich der expliziten Quantifizierung der Produktangaben gemäß Artikel 5 und 6 der Taxonomie-Verordnung und die Verwendung von Schätzungen. Die aufsichtsrechtliche Erklärung zielt darauf ab, eine wirksame und kohärente Anwendung und nationale Beaufsichtigung der SFDR zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Anleger zu schützen.

Die ESAs empfehlen, dass die zuständigen nationalen Behörden und die Marktteilnehmer die derzeitige Übergangszeit vom 10. März 2021 bis zum 1. Januar 2023 nutzen, um sich auf die Anwendung der bevorstehenden delegierten Verordnung der Kommission mit den technischen Regulierungsstandards (RTS) vorzubereiten und gleichzeitig die relevanten Maßnahmen der SFDR und der Taxonomie-Verordnung gemäß den in der aufsichtlichen Erklärung dargelegten Anwendungsdaten anzuwenden.

Externer Link zum Download der Erklärung der drei Aufsichtsbehörden:
https://www.eiopa.europa.eu/sites/default/files/js/jc_2022_12_-_updated_supervisory_statement_on_the_application_of_the_sfdr.pdf

EU-Finanzaufsichtsbehörden warnen Verbraucher vor den Risiken von Krypto-Assets

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA – die ESAs) warnen die Verbraucher, dass viele Krypto-Assets hochriskant und spekulativ sind. Die ESAs legen die wichtigsten Schritte dar, die Verbraucher unternehmen können, um sicherzustellen, dass sie informierte Entscheidungen treffen.

Diese Warnung erfolgt vor dem Hintergrund der zunehmenden Aktivitäten und des Interesses der Verbraucher an Krypto-Vermögenswerten und der aggressiven Werbung für diese Vermögenswerte und damit verbundene Produkte in der Öffentlichkeit, auch über die sozialen Medien.

In ihrer Warnung heben die ESA hervor, dass diese Vermögenswerte für die meisten Kleinverbraucher weder als Anlage noch als Zahlungs- oder Tauschmittel geeignet sind.

Link zum Warnungshinweis der ESAs:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esa_2022_15_joint_esas_warning_on_crypto-assets_de.pdf