ESMA setzt ESG-Offenlegungen als neue strategische Aufsichtspriorität der EU

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde der EU für die Finanzmärkte, ändert ihre Strategischen Aufsichtsprioritäten der Union (USSP), um neben der Qualität der Marktdaten auch die Offenlegung von ESG-Daten aufzunehmen. Die neue Priorität der ESG-Angaben ersetzt die Kosten und die Wertentwicklung von Anlageprodukten für Kleinanleger und stellt einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der ESMA-Strategie dar, die der nachhaltigen Finanzwirtschaft eine herausragende Rolle einräumt.

Link zur Strategiefestlegung der ESMA in Bezug auf ESG Offenlegungen:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-work-esg-disclosures-new-union-strategic-supervisory-priority

ESMA Leitlinien zur Prüfung von Nachhaltigkeitsrisiken und Offenlegung veröffentlicht

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für die Wertpapiermärkte, hat heute ein sog. ein „Supervisory Briefing“ veröffentlicht, um eine EU-weite Konvergenz bei der Beaufsichtigung von Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen und bei der Bekämpfung von Greenwashing durch Investmentfonds sicherzustellen. Diese Leitlinie soll dazu beitragen, Greenwashing zu bekämpfen, indem gemeinsame Aufsichtskriterien für die nationalen zuständigen Behörden (NCAs) aufgestellt werden, um Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen wirksam zu beaufsichtigen.

Link zum Supervisory Briefing der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma34-45-1427_supervisory_briefing_on_sustainability_risks_and_disclosures.pdf

ESMA berichtet über die Überwachung von Kosten und Gebühren bei Investmentfonds

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichte einen Bericht über die Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zu Kosten und Gebühren für Investmentfonds, die im Jahr 2021 mit den zuständigen nationalen Behörden NCA durchgeführt wurde. In dem Bericht hebt die ESMA hervor, wie wichtig die Aufsicht ist, um sicherzustellen, dass den Anlegern keine unangemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden, da diese einen großen Einfluss auf die Rendite der Anleger haben.

Der CSA-Bericht stellt die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung vor, unter anderem:

• Die Anwendung des ESMA-Aufsichtsbriefings zur Überwachung der Kosten bei OGAW und AIF ist verbesserungswürdig, insbesondere bei kleineren Verwaltungsgesellschaften;
• Es gibt unterschiedliche Marktpraktiken in Bezug darauf, was die Branche als „angemessene“ oder „unangemessene“ Kosten bezeichnet;
• Einige NCAs entdeckten Interessenkonflikte bei OGAW-Managern, insbesondere im Falle von Transaktionen mit verbundenen Parteien;

Externer Link zur Internetseite der ESMA und dem Final Report on the 2021 CSA on costs and fees:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-reports-supervision-costs-and-fees-in-investment-funds

ESMA veröffentlicht finalen Bericht mit Empfehlungen zum Anlegerschutz

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für Wertpapiermärkte, berät die Europäische Kommission zu bestimmten Aspekten des Kleinanlegerschutzes. Darin macht die ESMA Vorschläge, die es den Anlegern erleichtern sollen, die wichtigsten Informationen zu erhalten, die sie für fundierte Anlageentscheidungen benötigen, und sie gleichzeitig vor aggressiven Marketingtechniken und schädlichen Praktiken zu schützen.

Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Anlegerschutz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Kleinanleger von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren können. Die Empfehlungen beziehen sich u.a. auf:

* Anforderung der maschinellen Lesbarkeit von Offenlegungsunterlagen, um die Entwicklung von öffentlich zugänglichen, durchsuchbaren Datenbanken zu erleichtern;
* die Bewältigung der Informationsflut durch den Vorschlag, zu definieren, was wichtige Informationen sind, und durch den Einsatz digitaler Techniken wie die Schichtung von Informationen;
* Entwicklung eines EU-Standardformats für Informationen über Kosten und Gebühren und Angleichung der Offenlegungen im Rahmen der MiFID und des PRIIPs KID;
* die Möglichkeit für die nationalen Aufsichtsbehörden und die ESMA, den Firmen die Verwendung von Risikowarnungen für bestimmte Finanzinstrumente vorzuschreiben;
* Auseinandersetzung mit aggressiver Marketingkommunikation und
* Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit irreführenden Marketingkampagnen in sozialen Medien und der Verwendung von Online-Engagement-Praktiken, wie z. B. die Verwendung von Gamification-Techniken durch Firmen oder Dritte.

Link zum finalen Bericht der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma35-42-1227_final_report_on_technical_advice_on_ec_retail_investments_strategy.pdf

ESMA veröffentlicht Leitfaden zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Wertpapieraufsichtsbehörde der EU, hat heute ihre Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft veröffentlicht.

Die ESMA erwartet, dass mit diesen Leitlinien ein Beitrag zur einheitlichen Anwendung der Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft gemäß der MiFID II sowie zur einheitlichen Aufsichtspraxis geleistet wird, indem eine Reihe wichtiger Themen in 13 unterschiedlichen Leitlinien hervorgehoben werden und damit die Bedeutung vorhandener Standards verstärkt wird. Von dieser Unterstützung bei der Einhaltung der Regulierungsstandards in den Firmen verspricht sich die ESMA zugleich eine Stärkung des Anlegerschutzes.

Link zur ESMA Leitlinie zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma35-43-3006_gls_on_certain_aspects_of_the_mifid_ii_appropriateness_and_execution-only_requirements_de.pdf

ESMA veröffentlicht Leitlinien zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Vergütungsanforderungen

Am 19. Juli 2021 veröffentlichte die ESMA ein Konsultationspapier mit vorgeschlagenen Leitlinienentwürfen zu bestimmten Aspekten der MIFID II Vergütungsanforderungen.
Die Konsultationsfrist endete am 19. Oktober 2021. Die eingegangenen Antworten sind auf der Website der ESMA verfügbar. Darüber hinaus erhielt die ESMA auch den Rat der Securities and Markets Stakeholders Group (SMSG).

Zweck dieser Leitlinien ist es, mehr Klarheit zu schaffen und die Konvergenz bei der Umsetzung bestimmter Aspekte der neuen Vergütungsanforderungen der MiFID II zu verbessern. Diese Leitlinien bauen auf dem Text der Leitlinien aus dem Jahr 2013 auf, der im Wesentlichen bestätigt wurde, in Teilbereichen präzisiert und verbessert. Darüber hinaus berücksichtigen sie die neuen Anforderungen der MiFID II und die Ergebnisse der von den nationalen zuständigen Behörden (NCA) durchgeführten Aufsichtstätigkeiten zu diesem Thema.

Link zur ESMA Leitlinie zu bestimmten Aspekten der MiFID II-Vergütungsanforderungen:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma_35-36-2537_final_report_on_guidelines_on_certain_aspects_of_the_mifid_ii_requirements.pdf

Liquiditäts-Stresstests bei Fonds gem. ESMA verbesserungsfähig

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für die Wertpapiermärkte, hat gemeinsam mit den zuständigen nationalen Behörden (NCA) eine aufsichtliche Untersuchung von Investmentfonds durchgeführt.
Die Ergebnisse zeigen, dass von den untersuchten Fonds kein wesentliches Risiko für die Finanzstabilität ausgeht. Während der Grad der Einhaltung der Vorschriften insgesamt zufriedenstellend ist, wird auch ein Spielraum für Verbesserungen und eine fortgesetzte Überwachung aufgezeigt, insbesondere im Hinblick auf Liquiditätsstresstests und die Bewertung weniger liquider Vermögenswerte.
Die ESMA wird 2022 Konsultationen zu diesen Themen unter den nationalen Aufsichtsbehörden über die Anwendung der Leitlinien für Liquiditätsstresstests (LST) in OGAW und AIFs starten und führt in 2022 eine gemeinschaftliche Schwerpunktprüfung (Common Supervisory Action, CSA) über die Bewertung weniger liquider Vermögenswerte in OGAW und offenen AIFs durch.

Link zur ESMA:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-and-ncas-find-room-improvement-in-funds%E2%80%99-liquidity-stress-testing

ESMA Sustainable Finance Roadmap

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat eine neue „Sustainable Finance Roadmap“ veröffentlicht. In diesem „Fahrplan für nachhaltige Finanzen 2022-2024“ nennt die ESMA drei Prioritäten:

  • Bekämpfung von Greenwashing und Förderung der Transparenz;
  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA im Bereich der nachhaltigen Finanzen; und
  • Überwachung, Bewertung und Analyse von ESG-Märkten und -Risiken.
  • Die ESMA ergreift damit aus ihrer Sicht die „notwendigen Maßnahmen zur Förderung des Anlegerschutzes“, und trägt zur Entwicklung des Regelwerks für nachhaltige Finanzen und zu dessen kohärenter Anwendung und Beaufsichtigung bei. ESMA-Vorsitzende Verena Ross unterstreicht in der Pressemeldung: „Das Vorantreiben der Nachhaltigkeitsagenda ist für die ESMA von entscheidender Bedeutung, insbesondere da sich die Präferenzen der Anleger auf umweltfreundliche Finanzprodukte verlagern und die Europäische Union bestrebt ist, ihre Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu erfüllen.“

    Link auf die Internetseite des ESMA und der „Sustainable Finance Roadmap“:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-prioritises-fight-against-greenwashing-in-its-new-sustainable-finance

    Schwerpunktkontrollen zu Kosten und Gebühren

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilt in einer Pressemeldung vom 8. Februar mit, dass sie im Jahr 2022 gemeinsam mit den nationalen Behörden eine Aufsichtsaktion bezüglich der Kosten und Gebühren gemäß MiFID II startet. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle steht die Anwendung der MiFID II-Vorschriften zur Offenlegung von Kosten und Gebühren in der gesamten Europäischen Union.

    Diese Schwerpunktkontrolle soll es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Anwendung der MiFID II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren durch die beaufsichtigten Unternehmen zu bewerten. Der Schwerpunkt wird auf den Informationen für Kleinanleger liegen.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-common-supervisory-action-ncas-mifid-ii-costs-and-charges

    Zweckmäßiger Regulierungs- & Aufsichtsrahmen im digitalen Zeitalter

    Die Anwendung innovativer Technologien erleichtert Veränderungen in der Struktur des EU-Finanzsektors. Die Wertschöpfungsketten entwickeln sich weiter, die Nutzung digitaler Plattformen nimmt rapide zu und es entstehen neue gemischte Tätigkeitsgruppen. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs empfehlen in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2022 der Europäischen Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der EU-Finanzdienstleistungsregulierung und zur Verbesserung der Aufsichtskapazitäten im Einklang mit diesen Entwicklungen.

    Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten und Risiken anzugehen, die sich aus der Umgestaltung von Wertschöpfungsketten, zunehmender Digitalisierung und dem Entstehen neuer „gemischter Gruppen“ ergeben, d. h. Gruppen, die finanzielle und nicht-finanzielle Aktivitäten kombinieren.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.eba.europa.eu/esas-recommend-actions-ensure-eu%E2%80%99s-regulatory-and-supervisory-framework-remains-fit-purpose-digital

    Download Dokument „Joint European Supervisory Authority response“:
    https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2022/1026595/ESA%202022%2001%20ESA%20Final%20Report%20on%20Digital%20Finance.pdf

    Entwurf neuer ESMA-Leitlinien zum Eignungstest

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA führt eine Konsultation zu bestimmten Aspekten der Eignungsanforderungen im Rahmen von MiFID II durch. Im Konsultationsentwurf geht die ESMA auch auf die Änderungen der MiFID II in Bezug auf die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ein.

    Wertpapierdienstleister müssen (voraussichtlich ab 2. August 2022) von – neuen und vorhandenen – Kunden Informationen über deren nachhaltige Anlagepräferenzen einholen. Dazu gehört auch, in welchem Umfang sie in nachhaltige Finanzprodukte investieren wollen. Im zweiten Schritt ist zu bestimmen, welche Finanzprodukte die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfüllen. Mitarbeiter sind hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen zu schulen.

    Link zur Internetseite der ESMA und zum Konsultationsentwurf:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-consults-review-mifid-ii-suitability-guidelines