Neue FMA-Rundschreiben zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ihre vier Rundschreiben zur Geldwäsche-Prävention in einer neuen Fassung veröffentlicht. Wie schon in der Vergangenheit behandeln die Rundschreiben die Bereiche Organisation, Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse und Meldepflichten.

Erstmals bezieht die FMA in ihre Rundschreiben die Pflichten von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ein. Auch auf das Feststellen und Überprüfen von wirtschaftlichen Eigentümern geht die FMA gezielter ein.

Link auf die Internetseite der FMA zum Download der Rundschreiben:
https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

Eigenkapital von Wertpapierfirmen

Mit den beiden Rechtsakten Investment Firm Directive (IFD; der Richtlinie (EU) 2019/2034), sowie der Investment Firm Regulation (IFR; Verordnung (EU) 2019/2033), beide bereits vom 27. November 2019, regelt die EU-Kommission die einheitlichen Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen in Bezug auf folgende Punkte:

  • Eigenmittelanforderungen in Bezug auf Unternehmens-, Kunden- und Marktrisiko;
  • Anforderungen zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos;
  • Liquiditätsanforderungen;
  • Berichts- und Offenlegungspflichten.
  • Während die IFR als Verordnung seit 26. Juni 2021 in Kraft ist, lässt die nationale Umsetzung der IFD noch auf sich warten. Die Finanzmarktaufsicht ist noch nicht als zuständige Behörde festgelegt, bereitet sich jedoch schon intensiv auf die Umsetzung vor.

    Link zum Download der IFD:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2034

    Link zum Download der IFR:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2033

    FMA-Incoming Plattform NEU

    Die Incoming-Plattform dient beaufsichtigten Unternehmen dazu, die gemäß FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) definierten Meldedaten verpflichtend elektronisch an die FMA zu übermitteln. Ebenso erfolgen die Einbringung der KVO-Referenzdaten der Wertpapierfirmen (WPF) bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) sowie zukünftig auch die Meldungen von WPF gem. Verordnung (EU) 2019/2033 (kurz IFR) auf Einzel- und Gruppenbasis über die Incoming-Plattform.

    Seit dem 31. Jänner 2022 steht den Unternehmen, und damit auch den WPF und WPDLU, die „FMA-Incoming-Plattform Neu“ zur Verfügung. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen technische Erneuerungen, wobei insbesondere die Nutzeroberfläche angepasst wurde. Aufgrund von Datenschutzaspekten werden nach Ablauf von zwei Jahren ab Einbringung die eingereichten Einbringen automatisch gelöscht.

    Link zur Information auf der Website der Finanzmarktaufsicht:
    https://www.fma.gv.at/information-zum-go-live-der-fma-incoming-plattform-neu/

    Link zur FMA Incoming Plattform:
    https://webhost.fma.gv.at/IncomingPlattform/

    Schwerpunktkontrollen zu Kosten und Gebühren

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilt in einer Pressemeldung vom 8. Februar mit, dass sie im Jahr 2022 gemeinsam mit den nationalen Behörden eine Aufsichtsaktion bezüglich der Kosten und Gebühren gemäß MiFID II startet. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle steht die Anwendung der MiFID II-Vorschriften zur Offenlegung von Kosten und Gebühren in der gesamten Europäischen Union.

    Diese Schwerpunktkontrolle soll es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Anwendung der MiFID II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren durch die beaufsichtigten Unternehmen zu bewerten. Der Schwerpunkt wird auf den Informationen für Kleinanleger liegen.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-common-supervisory-action-ncas-mifid-ii-costs-and-charges

    BVwG entscheidet über Nicht-Anwendbarkeit des WAG bei delegiertem Fondsmanagement

    Das Bundesverwaltungsgericht hat über eine von der FMA verhängte Geldstrafe für eine Bank entschieden, wonach das Kreditinstitut in seiner Tätigkeit als delegierter Fondsmanager die Bestimmungen des WAG nicht hinreichend berücksichtigt hätte. In seiner Entscheidung kommt der BVwG jedoch zum Schluss, dass das Kreditinstitut bei der Erbringung von Dienstleistungen als delegierter Fondsmanager für eine Verwaltungsgesellschaft nicht dem WAG 2018 unterliegt, da ein Fall der kollektiven Verwaltung nach dem InvFG 2011 und nicht der (individuellen) Portfolioverwaltung nach dem WAG 2018 vorliegt.

    Link zur Urteil des BVwG:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20210629_W204_2236085_1_00/BVWGT_20210629_W204_2236085_1_00.html

    Link zum Beitrag in der ZFR:
    https://lesen.lexisnexis.at/_/externes-fondsmanagement-durch-eine-bank-ist-keine-individuelle-/artikel/zfr/2022/1/ZFR_2022_01_016.html

    OeNB und FMA haben ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2022 definiert

    Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) werden die Schwerpunkte in der Bankenaufsicht im Jahr 2022 auf folgende Themenbereiche legen:

    • COVID-19-Maßnahmen
    • Digitalisierung und ICT-Risiken
    • ESG-Risiken
    • Regulierung und Aufsichtspolitik
    • Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle
    • Risiken der Immobilienfinanzierung

    Link zur Pressemitteilung der FMA:
    https://www.fma.gv.at/oenb-und-fma-haben-ihre-gemeinsamen-schwerpunkte-in-der-bankenaufsicht-fuer-das-jahr-2022-definiert/

    Neues Rundschreiben der FMA zu Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und MiFID II

    Die Finanzmarktaufsicht hat ein adaptiertes Rundschreiben zu Anforderungen an Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und DelVO (EU) 2017/565 veröffentlicht. Das gegenständliche Rundschreiben wurde erstmals am 28. April 2011 veröffentlicht, mit Inkrafttreten der MiFID II per 3. Jänner 2018 außer Kraft gesetzt und wird jetzt in aktualisierter Form, insbesondere im Hinblick auf das WAG 2018 iVm der DelVO, neu veröffentlicht.

    Download FMA-Rundschreiben zu Marketingmitteilungen vom 22. November 2021:
    https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=5474