EU Kommission veröffentlicht aktualisierte Supranationale Risikoanalyse für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Diese supranationale Risikobewertung (SNRA) folgt der für die SNRA 2017 und 2019 verwendeten Methodik, die eine systematische Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Verbindung mit den von den Tätern verwendeten Methoden liefert. Ziel ist es, Umstände zu ermitteln, unter denen Dienstleistungen und Produkte in einem bestimmten Sektor für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten, ohne den Sektor als Ganzes zu beurteilen.

Wie bei den vorherigen Ausgaben konzentriert sich auch diese SNRA auf die Schwachstellen auf EU-Ebene, und zwar sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen als auch auf dessen effektive Anwendung. Es werden die Hauptrisiken für den Binnenmarkt in einer breiten Palette von Sektoren und die horizontalen Schwachstellen, die diese Sektoren betreffen können, dargestellt.

AUs der SNRA abgeleitet werden in weiterer Folge die nationale Risikoanalyse (des BMF) sowie die Risikoanalyse auf Unternehmensebene iSd § 4 FM-GwG und letztlich auch die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Die letzten beiden Risikoanalysen hat das rechtsunterworfene Unternehmen selbst zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Link zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (COM(2022) 554 final vom 27.1.2022:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0554&from=EN

Link zu den begleitenden Staff Working Documents (SWD/2022/344 final) zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52022SC0344

EBA veröffentlicht Leitlinien zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre Leitlinien veröffentlicht, in denen die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Leitungsorgans von Kredit- oder Finanzinstituten festgelegt sind. Diese Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame Auslegung und angemessene Umsetzung der internen AML/CFT-Governance-Regelungen in der gesamten EU im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ML/FT) sicherzustellen.

In diesen Leitlinien werden klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Beauftragten und des Leitungsorgans formuliert. Sie legen fest, dass Kredit- oder Finanzinstitute ein Mitglied ihres Leitungsorgans ernennen sollten, das letztlich für die Umsetzung der AML/CFT-Verpflichtungen verantwortlich ist, und erläutern die Aufgaben und Funktionen dieser Person. Sie beschreiben auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn diese Person vom Leitungsorgan gemäß den Kriterien der Verhältnismäßigkeit ernannt wird. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, schreiben die Leitlinien vor, dass ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, und erläutern die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Person.

Link zur Leitlinie der EBA zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2022/EBA-GL-2022-05%20GLs%20on%20AML%20compliance%20officers/1035126/Guidelines%20on%20AMLCFT%20compliance%20officers.pdf

BKA Lagebricht Geldwäscherei 2021

Das Bundeskriminalamt hat den neuen Lagebericht Geldwäscherei 2021 veröffentlicht. 4.994 Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen sind im Jahr 2021 bei der österreichischen Geldwäschemeldestelle A-FIU eingegangen. Das entspricht einer Steigerung von 638 Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2020. Nach wie vor stammt der Löwenanteil der Verdachtsmeldungen von Banken, nämlich 4.668 von den in Summe 4.994.

Der wesentliche Teil dieser Steigerung entfällt auf die Gruppe der Virtual Currency Exchanger, also den Dienstleistern im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, die 250 Verdachtsmeldungen abgegeben haben.

Externer Link zum Lagebricht Geldwäscherei 2021:
https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx

Neue FMA-Rundschreiben zur Prävention von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung

Die Finanzmarktaufsicht FMA hat ihre vier Rundschreiben zur Geldwäsche-Prävention in einer neuen Fassung veröffentlicht. Wie schon in der Vergangenheit behandeln die Rundschreiben die Bereiche Organisation, Sorgfaltspflichten, Risikoanalyse und Meldepflichten.

Erstmals bezieht die FMA in ihre Rundschreiben die Pflichten von Dienstleistern in Bezug auf virtuelle Währungen ein. Auch auf das Feststellen und Überprüfen von wirtschaftlichen Eigentümern geht die FMA gezielter ein.

Link auf die Internetseite der FMA zum Download der Rundschreiben:
https://www.fma.gv.at/fma/fma-rundschreiben/

EBA startet „EuReCA“, die zentrale Datenbank der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre zentrale Datenbank für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gestartet. Dieses europäische Meldesystem für wesentliche Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EuReCA) soll eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen der zuständigen Behörden und der EBA zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der EU spielen.

EuReCA wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten, die von den zuständigen Behörden festgestellt wurden. Die zuständigen Behörden werden auch über die Maßnahmen berichten, die sie den Finanzinstituten auferlegt haben, um diese wesentlichen Schwachstellen zu beheben.

Link zur Internetseite der Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA:
https://www.eba.europa.eu/eba-launches-today-eureca-eus-central-database-anti-money-laundering-and-counter-terrorism-financing

Aktualisierte EU-Verordnung zu AML-Hochrisikoländern

Die Europäische Union hat eine Aktualisierung der bereits auf 2016 zurückgehenden delegierten Verordnung zu sog. Hochrisikoländern bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen und in der delegierten Verordnung (EU) 2022/229 veröffentlicht. Aufgenommen wurden Burkina Faso, Haiti, Jordanien, die Kaimaninseln, Mali, Marokko, die Philippinen, Senegal und Südsudan; im Gegenzug wurden Bahamas, Botsuana, Ghana, Irak und Mauritius aus dieser Tabelle gestrichen.

Link zur delegierten Verordnung der EU 2022/229:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0229

Neuer Lagebericht Geldwäsche 2020 der Geldwäschemeldestellen

Am 28. Oktober hat die österreichische Geldwäschemeldestelle den Lagebericht Geldwäscherei 2020 veröffentlicht. Wie schon in den vergangenen Jahren bietet der Bericht einen umfassenden Überblick über die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt (internationale Bezeichnung: Austrian Financial Intelligence Unit, kurz A-FIU), sowie über ihre Aufgaben, Leistungen und Erfolge im Jahr 2020.

Im Jahr 2020 verzeichnete die Geldwäschemeldestelle insgesamt 4.356 Verdachtsmeldungen. 51 Eingänge betrafen Meldungen über sogenannte Sparbuchlegitimierungen und 26 Eingänge waren auf andere Quellen wie Anschreiben von Privatpersonen oder anonyme Anzeigen zurückzuführen. Schließlich erreichten die A-FIU 17 Assistenzersuchen inländischer Dienststellen, zum Beispiel von Landeskriminalämtern (LKAs), vom BVT oder vom BAK.

Link zum Download des Lagebericht Geldwäsche 2020:
https://bundeskriminalamt.at/502/start.aspx

Neue Nationale Risikoanalyse Österreichs

Am 11. Mai 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen die neue „Nationale Risikoanalyse der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Auf 139 Seiten beleuchtet die Risikoanalyse u.a. Vortaten zur Geldwäsche, Bedrohungsszenarien der Terrorismusfinanzierung und natürlich die Risiken der einzelnen Sektoren von Verpflichteten.

Die 1. Nationale Risikoanalyse Österreich (NRA I) datiert mit April 2015. Seitdem entwickelte sich der europäische und internationale Rechtsrahmen stetig. Durch die Länderprüfung Österreichs durch die Financial Action Task Force (FATF) in den Jahren 2015 und 2016 ergaben sich neue Empfehlungen für die Durchführung der Nationalen Risikoanalyse. Zusätzlich ist eine stetige Entwicklung der Risikolage und die Ausdehnung der Materiengesetze auf neue Verpflichtete zu verzeichnen. Eine Aktualisierung war somit angebracht.

Download Nationale Risikoanalyse Österreichs:
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:232451c0-5086-45d0-bd37-1baade16235c/Nationale%20Risikoanalyse%202021.pdf