Die Europäische Union hat eine Aktualisierung der bereits auf 2016 zurückgehenden delegierten Verordnung zu sog. Hochrisikoländern bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen und in der delegierten Verordnung (EU) 2022/229 veröffentlicht. Aufgenommen wurden Burkina Faso, Haiti, Jordanien, die Kaimaninseln, Mali, Marokko, die Philippinen, Senegal und Südsudan; im Gegenzug wurden Bahamas, Botsuana, Ghana, Irak und Mauritius aus dieser Tabelle gestrichen.
Link zur delegierten Verordnung der EU 2022/229:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0229