Fondsprofessionell.at – Beitrag zur Kryptobesteuerung mit Mag. NECAS

Seit 1. März 2022 gilt für Kryptowährungen die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent, die Anleger auch bei Aktien, Anleihen, Fonds oder Derivaten abführen müssen. „Österreich zählt zu den ersten Ländern, die Kryptowährungen steuerlich den Kapitalanlagen gleichstellen“, so der Steuerexperte Cornelius Necas, Geschäftsführer der Wiener Kanzlei NWT in einem Artikel, der in voller Länge in der aktuellen Printausgabe von FONDS professionell erschienen ist.

Link zum Artikel auf Fondsprofessionell vom 29.06.2022:
https://www.fondsprofessionell.at/news/uebersicht/headline/neue-bitcoin-steuer-koennte-sich-heuer-bezahlt-machen-216783/ref/2/

Mag. Cornelius NECAS beim Finanz-Talk der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien zur Kryptobesteuerung

Der Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien, Eric SAMUILOFF interviewte in der ersten Folge des aktuellen Branchentalks im Kurzvideoformat Mag. Cornelius NECAS zur aktuellen Besteuerung von Kryptowährungen.

Link zum Finanz-Talk der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien:
https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/finanzdienstleister/finanztalk.html

23. FONDS professionell KONGRESS 2022

Das Team der NWT rund um Kapitalmarktexperten Cornelius Necas ist auch heuer wieder am Fondskongress mit einem eigenen Stand vertreten und 06. und 07. April 2022 vor Ort. Er erläutert in seinem Vortrag relevante gesetzliche Bestimmungen und gibt Tipps für die laufende Praxis.

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Informationen aus erster Hand zu erhalten, sich mit Kollegen auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen sowie mit renommierten Fondsmanagern und Spezialisten über neue Ideen und Möglichkeiten zu diskutieren.

Für Ihre Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung!

Link: https://www.fondsprofessionell.at/kongress/2022/

EU-Finanzaufsichtsbehörden warnen Verbraucher vor den Risiken von Krypto-Assets

Die Europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA und EIOPA – die ESAs) warnen die Verbraucher, dass viele Krypto-Assets hochriskant und spekulativ sind. Die ESAs legen die wichtigsten Schritte dar, die Verbraucher unternehmen können, um sicherzustellen, dass sie informierte Entscheidungen treffen.

Diese Warnung erfolgt vor dem Hintergrund der zunehmenden Aktivitäten und des Interesses der Verbraucher an Krypto-Vermögenswerten und der aggressiven Werbung für diese Vermögenswerte und damit verbundene Produkte in der Öffentlichkeit, auch über die sozialen Medien.

In ihrer Warnung heben die ESA hervor, dass diese Vermögenswerte für die meisten Kleinverbraucher weder als Anlage noch als Zahlungs- oder Tauschmittel geeignet sind.

Link zum Warnungshinweis der ESAs:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esa_2022_15_joint_esas_warning_on_crypto-assets_de.pdf

Ökosoziales Steuerreformgesetz 2022 Teil I

Am 14. Februar wurde das Ökosoziale Steuerreformgesetz ÖkoStRefG 2022 Teil I veröffentlicht. Das Bundesgesetz besteht aus einem Paket von Änderungen, unter anderem im Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Umsatzsteuergesetz, Investmentfondsgesetz und das Finanzausgleichsgesetz. Weiters wird das Nationale Emissionszertifikatehandelsgesetz 2022 erlassen.

Zu den Änderungen im Einkommensteuergesetz zählen beispielsweise die Steuerfreiheit für Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer von bis zu 3.000 Euro im Kalenderjahr, neue Gewinnfreibeträge und die Senkung der Einkommensteuersätze. Neu ist auch, dass Einkünfte aus Kryptowährungen ab 1. März 2022 (unabhängig von der Behaltefrist) mit 27,5 Prozent besteuert werden.

Link zum Download des ÖkoStRefG 2022 Teil I:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_I_10/BGBLA_2022_I_10.pdfsig