Schwerpunktkontrollen zu Kosten und Gebühren

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilt in einer Pressemeldung vom 8. Februar mit, dass sie im Jahr 2022 gemeinsam mit den nationalen Behörden eine Aufsichtsaktion bezüglich der Kosten und Gebühren gemäß MiFID II startet. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle steht die Anwendung der MiFID II-Vorschriften zur Offenlegung von Kosten und Gebühren in der gesamten Europäischen Union.

Diese Schwerpunktkontrolle soll es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Anwendung der MiFID II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren durch die beaufsichtigten Unternehmen zu bewerten. Der Schwerpunkt wird auf den Informationen für Kleinanleger liegen.

Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-common-supervisory-action-ncas-mifid-ii-costs-and-charges

Entwurf neuer ESMA-Leitlinien zum Eignungstest

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA führt eine Konsultation zu bestimmten Aspekten der Eignungsanforderungen im Rahmen von MiFID II durch. Im Konsultationsentwurf geht die ESMA auch auf die Änderungen der MiFID II in Bezug auf die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ein.

Wertpapierdienstleister müssen (voraussichtlich ab 2. August 2022) von – neuen und vorhandenen – Kunden Informationen über deren nachhaltige Anlagepräferenzen einholen. Dazu gehört auch, in welchem Umfang sie in nachhaltige Finanzprodukte investieren wollen. Im zweiten Schritt ist zu bestimmen, welche Finanzprodukte die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfüllen. Mitarbeiter sind hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen zu schulen.

Link zur Internetseite der ESMA und zum Konsultationsentwurf:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-consults-review-mifid-ii-suitability-guidelines

Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 (Änderung von MiFID II)

Für die – wenngleich vermutlich verspätete – nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 wurde Gesetzesentwurf für einen weiteren Mifid Quick Fix vorgelegt. Neben zwei neuen Begriffsbestimmungen („Umschichtung von Finanzinstrumenten“ und „elektronische Form“) sieht der Entwurf vor, dass Informationen an Kunden zukünftig in elektronischer Form – und nicht wie bisher primär auf Papier – zur Verfügung zu stellen sind.

Link zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00176/index.shtml

Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen: Anpassung von MiFID II und IDD

Am 2 August 2021 hat die Europäische Kommission die Details zu den Anpassungen von MiFID II und IDD hinsichtlich der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen veröffentlicht. Ziel der beiden Regelwerke ist es, Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in die Beratung miteinzubeziehen.

Mit den Anpassungen, die ab 2. August 2022 angewendet werden sollen, werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Erwägungen ins Zentrum des Finanzberatung gerückt, um so „zur Wandlung der europäischen Wirtschaft in ein umweltfreundlicheres, CO2-armes, widerstandsfähigeres, ressourcenschonendes und kreislauforientiertes System beizutragen.“

Download Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 (MiFID II):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1253

Download Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 (IDD):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32021R1257