Umsetzung der Offenlegungs-Verordnung (Verordnung 2019/2088) wurde am 8.4.2022 veröffentlicht

Die Umsetzung der Offenlegungs-Verordnung wurde mit über einem Jahr Verspätung veröffentlicht und ist seit 9.4.2022 in Kraft. Wesentlicher Inhalt der Umsetzung ist, dass die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Offenlegungs-Verordnung u.a. betreffend Wertpapierunternehmen benannt wurde.

Link zum Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 36/2022:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/36

Gemeinsame Erklärung der drei europäischen Aufsichtsbehörden EBA, EIOPA und ESMA zur Anwendung der Offenlegungs-Verordnung SFDR

Die Erklärung beinhaltet einen neuen Zeitplan, Erwartungen bezüglich der expliziten Quantifizierung der Produktangaben gemäß Artikel 5 und 6 der Taxonomie-Verordnung und die Verwendung von Schätzungen. Die aufsichtsrechtliche Erklärung zielt darauf ab, eine wirksame und kohärente Anwendung und nationale Beaufsichtigung der SFDR zu fördern, um gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen und die Anleger zu schützen.

Die ESAs empfehlen, dass die zuständigen nationalen Behörden und die Marktteilnehmer die derzeitige Übergangszeit vom 10. März 2021 bis zum 1. Januar 2023 nutzen, um sich auf die Anwendung der bevorstehenden delegierten Verordnung der Kommission mit den technischen Regulierungsstandards (RTS) vorzubereiten und gleichzeitig die relevanten Maßnahmen der SFDR und der Taxonomie-Verordnung gemäß den in der aufsichtlichen Erklärung dargelegten Anwendungsdaten anzuwenden.

Externer Link zum Download der Erklärung der drei Aufsichtsbehörden:
https://www.eiopa.europa.eu/sites/default/files/js/jc_2022_12_-_updated_supervisory_statement_on_the_application_of_the_sfdr.pdf