Seit 1. März 2022 gilt für Kryptowährungen die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent, die Anleger auch bei Aktien, Anleihen, Fonds oder Derivaten abführen müssen. „Österreich zählt zu den ersten Ländern, die Kryptowährungen steuerlich den Kapitalanlagen gleichstellen“, so der Steuerexperte Cornelius Necas, Geschäftsführer der Wiener Kanzlei NWT in einem Artikel, der in voller Länge in der aktuellen Printausgabe von FONDS professionell erschienen ist.
Link zum Artikel auf Fondsprofessionell vom 29.06.2022:
https://www.fondsprofessionell.at/news/uebersicht/headline/neue-bitcoin-steuer-koennte-sich-heuer-bezahlt-machen-216783/ref/2/