Diese supranationale Risikobewertung (SNRA) folgt der für die SNRA 2017 und 2019 verwendeten Methodik, die eine systematische Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Verbindung mit den von den Tätern verwendeten Methoden liefert. Ziel ist es, Umstände zu ermitteln, unter denen Dienstleistungen und Produkte in einem bestimmten Sektor für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten, ohne den Sektor als Ganzes zu beurteilen.
Wie bei den vorherigen Ausgaben konzentriert sich auch diese SNRA auf die Schwachstellen auf EU-Ebene, und zwar sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen als auch auf dessen effektive Anwendung. Es werden die Hauptrisiken für den Binnenmarkt in einer breiten Palette von Sektoren und die horizontalen Schwachstellen, die diese Sektoren betreffen können, dargestellt.
AUs der SNRA abgeleitet werden in weiterer Folge die nationale Risikoanalyse (des BMF) sowie die Risikoanalyse auf Unternehmensebene iSd § 4 FM-GwG und letztlich auch die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Die letzten beiden Risikoanalysen hat das rechtsunterworfene Unternehmen selbst zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.
Link zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (COM(2022) 554 final vom 27.1.2022:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0554&from=EN
Link zu den begleitenden Staff Working Documents (SWD/2022/344 final) zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52022SC0344