Das Bundesverwaltungsgericht hat über eine von der FMA verhängte Geldstrafe für eine Bank entschieden, wonach das Kreditinstitut in seiner Tätigkeit als delegierter Fondsmanager die Bestimmungen des WAG nicht hinreichend berücksichtigt hätte. In seiner Entscheidung kommt der BVwG jedoch zum Schluss, dass das Kreditinstitut bei der Erbringung von Dienstleistungen als delegierter Fondsmanager für eine Verwaltungsgesellschaft nicht dem WAG 2018 unterliegt, da ein Fall der kollektiven Verwaltung nach dem InvFG 2011 und nicht der (individuellen) Portfolioverwaltung nach dem WAG 2018 vorliegt.
Link zur Urteil des BVwG:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20210629_W204_2236085_1_00/BVWGT_20210629_W204_2236085_1_00.html
Link zum Beitrag in der ZFR:
https://lesen.lexisnexis.at/_/externes-fondsmanagement-durch-eine-bank-ist-keine-individuelle-/artikel/zfr/2022/1/ZFR_2022_01_016.html