Die EU-Kommission hat am 27. Januar 2022 gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist, dass Österreich die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht, wie vorgesehen, bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Berichten zufolge hat Österreich nicht einmal einen Gesetzesentwurf nach Brüssel geschickt. Daher hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.
Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“), die Informationen zur Aufdeckung von Missständen oder kriminellen Machenschaften liefern.
Link zur „Infringement“-Datenbank der EU-Kommission:
https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&typeOfSearch=false&active_only=0&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=AT&DG=JUST&title=32019L1937&submit=Search