EU Kommission veröffentlicht aktualisierte Supranationale Risikoanalyse für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Diese supranationale Risikobewertung (SNRA) folgt der für die SNRA 2017 und 2019 verwendeten Methodik, die eine systematische Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Verbindung mit den von den Tätern verwendeten Methoden liefert. Ziel ist es, Umstände zu ermitteln, unter denen Dienstleistungen und Produkte in einem bestimmten Sektor für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten, ohne den Sektor als Ganzes zu beurteilen.

Wie bei den vorherigen Ausgaben konzentriert sich auch diese SNRA auf die Schwachstellen auf EU-Ebene, und zwar sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen als auch auf dessen effektive Anwendung. Es werden die Hauptrisiken für den Binnenmarkt in einer breiten Palette von Sektoren und die horizontalen Schwachstellen, die diese Sektoren betreffen können, dargestellt.

AUs der SNRA abgeleitet werden in weiterer Folge die nationale Risikoanalyse (des BMF) sowie die Risikoanalyse auf Unternehmensebene iSd § 4 FM-GwG und letztlich auch die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Die letzten beiden Risikoanalysen hat das rechtsunterworfene Unternehmen selbst zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Link zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (COM(2022) 554 final vom 27.1.2022:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0554&from=EN

Link zu den begleitenden Staff Working Documents (SWD/2022/344 final) zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52022SC0344

EBA veröffentlicht RTS zur Messung von Liquiditätsrisiken bei Wertpapierfirmen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zur spezifischen Liquiditätsmessung für Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) veröffentlicht. Diese RTS werden sicherstellen, dass alle zuständigen Behörden bei der Entscheidung, einer Wertpapierfirma weitere Liquiditätsanforderungen aufzuerlegen, denselben harmonisierten Ansatz verfolgen.

Die IFD erlaubt es den zuständigen Behörden, die Liquiditätsanforderungen an eine Wertpapierfirma zu erhöhen, wenn sie nach der Bewertung des Liquiditätsrisikos gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) zu dem Schluss kommen, dass die Wertpapierfirma wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, die durch die in der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegten Mindestliquiditätsanforderungen nicht ausreichend abgedeckt sind.

Von den zuständigen Behörden wird erwartet, dass sie bei kleinen und nicht vernetzten Wertpapierfirmen nur eine begrenzte Anzahl dieser Faktoren bewerten. Damit soll der in der IFR und der IFD vorgesehene verhältnismäßige Ansatz beibehalten werden.

Link zum finalen Bericht der EBA zum Entwurf technischer Regulierungsstandards zur Liquiditätsmessung für Wertpapierfirmen:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Draft%20Technical%20Standards/2022/EBA-RTS-2022-11%20RTS%20on%20specific%20liquidity%20measures%20for%20IF/1043288/Draft%20RTS%20on%20specific%20liquidity%20measurement%20for%20investment%20firms%20.pdf

ESMA setzt ESG-Offenlegungen als neue strategische Aufsichtspriorität der EU

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde der EU für die Finanzmärkte, ändert ihre Strategischen Aufsichtsprioritäten der Union (USSP), um neben der Qualität der Marktdaten auch die Offenlegung von ESG-Daten aufzunehmen. Die neue Priorität der ESG-Angaben ersetzt die Kosten und die Wertentwicklung von Anlageprodukten für Kleinanleger und stellt einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der ESMA-Strategie dar, die der nachhaltigen Finanzwirtschaft eine herausragende Rolle einräumt.

Link zur Strategiefestlegung der ESMA in Bezug auf ESG Offenlegungen:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-work-esg-disclosures-new-union-strategic-supervisory-priority

EBA legt Prüfschwerpunkte der Aufsichtsbehörden für 2023 fest

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute das Europäische Aufsichtsprüfungsprogramm (European Supervisory Examination Programme – ESEP) für 2023 veröffentlicht, in dem die wichtigsten aufsichtsrelevanten Themen in der Europäischen Union (EU) aufgeführt sind. Das ESEP ist Teil eines jährlichen Zyklus und trägt zur Verbesserung der aufsichtlichen Konvergenz in der EU bei, indem es den Aufsichtsbehörden gemeinsame Richtungen und Schwerpunktbereiche vorgibt, die sie bei der Gestaltung ihrer aufsichtlichen Prioritäten und der jeweiligen Praktiken unterstützen.

Die Auswahl der Schlüsselthemen für die Aufsicht im Jahr 2023 basiert auf der EU-weiten Risikoanalyse der EBA, der einschlägigen politischen Arbeit der EBA und den praktischen Erfahrungen der zuständigen Behörden. Zu den Hauptthemen gehören:

  • Makroökonomische und geopolitische Risiken;
  • Operative und finanzielle Widerstandsfähigkeit;
  • Übergangsrisiken in Richtung Nachhaltigkeit und Digitalisierung;
  • Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Rahmen des aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozesses (SREP) und interne Kontrollen/Governance.

Link zum European Supervisory Examination Programme – ESEP für 2023:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2022/1042704/EBA%20ESEP%20Rep%202022%2028%20-%202023%20priorities.pdf

Fondsprofessionell.at – Beitrag zur Kryptobesteuerung mit Mag. NECAS

Seit 1. März 2022 gilt für Kryptowährungen die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent, die Anleger auch bei Aktien, Anleihen, Fonds oder Derivaten abführen müssen. „Österreich zählt zu den ersten Ländern, die Kryptowährungen steuerlich den Kapitalanlagen gleichstellen“, so der Steuerexperte Cornelius Necas, Geschäftsführer der Wiener Kanzlei NWT in einem Artikel, der in voller Länge in der aktuellen Printausgabe von FONDS professionell erschienen ist.

Link zum Artikel auf Fondsprofessionell vom 29.06.2022:
https://www.fondsprofessionell.at/news/uebersicht/headline/neue-bitcoin-steuer-koennte-sich-heuer-bezahlt-machen-216783/ref/2/

EBA veröffentlicht Leitlinien zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre Leitlinien veröffentlicht, in denen die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Leitungsorgans von Kredit- oder Finanzinstituten festgelegt sind. Diese Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame Auslegung und angemessene Umsetzung der internen AML/CFT-Governance-Regelungen in der gesamten EU im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ML/FT) sicherzustellen.

In diesen Leitlinien werden klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Beauftragten und des Leitungsorgans formuliert. Sie legen fest, dass Kredit- oder Finanzinstitute ein Mitglied ihres Leitungsorgans ernennen sollten, das letztlich für die Umsetzung der AML/CFT-Verpflichtungen verantwortlich ist, und erläutern die Aufgaben und Funktionen dieser Person. Sie beschreiben auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn diese Person vom Leitungsorgan gemäß den Kriterien der Verhältnismäßigkeit ernannt wird. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, schreiben die Leitlinien vor, dass ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, und erläutern die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Person.

Link zur Leitlinie der EBA zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2022/EBA-GL-2022-05%20GLs%20on%20AML%20compliance%20officers/1035126/Guidelines%20on%20AMLCFT%20compliance%20officers.pdf

BKA Lagebricht Geldwäscherei 2021

Das Bundeskriminalamt hat den neuen Lagebericht Geldwäscherei 2021 veröffentlicht. 4.994 Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen sind im Jahr 2021 bei der österreichischen Geldwäschemeldestelle A-FIU eingegangen. Das entspricht einer Steigerung von 638 Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2020. Nach wie vor stammt der Löwenanteil der Verdachtsmeldungen von Banken, nämlich 4.668 von den in Summe 4.994.

Der wesentliche Teil dieser Steigerung entfällt auf die Gruppe der Virtual Currency Exchanger, also den Dienstleistern im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, die 250 Verdachtsmeldungen abgegeben haben.

Externer Link zum Lagebricht Geldwäscherei 2021:
https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx

FV Finanzdienstleister (WKO) veröffentlicht Leitfäden zu Sustainable Finance

Ab dem 02.08.2022 besteht bei der Eignungsprüfung die Pflicht, zusätzlich eine Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden durchzuführen und zu dokumentieren.
Zur Unterstützung bei dieser Abfrage hat der Fachverband der Finanzdienstleister der WKO unterschiedliche Servicedokumente und Leitfäden erstellt:
• Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden für die Eignungsbeurteilung bei der Anlageberatung und Portfolioverwaltung
• Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden für die Eignungsbeurteilung bei der Beratung über Versicherungsanlageprodukte
• Informationsblatt zur Nachhaltigkeit (für Kunden)

Link zu den Servicedokumenten der WKO FV FDL:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/sustainable-finance.html

ESMA Leitlinien zur Prüfung von Nachhaltigkeitsrisiken und Offenlegung veröffentlicht

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für die Wertpapiermärkte, hat heute ein sog. ein „Supervisory Briefing“ veröffentlicht, um eine EU-weite Konvergenz bei der Beaufsichtigung von Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen und bei der Bekämpfung von Greenwashing durch Investmentfonds sicherzustellen. Diese Leitlinie soll dazu beitragen, Greenwashing zu bekämpfen, indem gemeinsame Aufsichtskriterien für die nationalen zuständigen Behörden (NCAs) aufgestellt werden, um Investmentfonds mit Nachhaltigkeitsmerkmalen wirksam zu beaufsichtigen.

Link zum Supervisory Briefing der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma34-45-1427_supervisory_briefing_on_sustainability_risks_and_disclosures.pdf

ESMA berichtet über die Überwachung von Kosten und Gebühren bei Investmentfonds

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA veröffentlichte einen Bericht über die Gemeinsame Aufsichtsmaßnahme zu Kosten und Gebühren für Investmentfonds, die im Jahr 2021 mit den zuständigen nationalen Behörden NCA durchgeführt wurde. In dem Bericht hebt die ESMA hervor, wie wichtig die Aufsicht ist, um sicherzustellen, dass den Anlegern keine unangemessenen Kosten in Rechnung gestellt werden, da diese einen großen Einfluss auf die Rendite der Anleger haben.

Der CSA-Bericht stellt die wichtigsten Ergebnisse dieser Untersuchung vor, unter anderem:

• Die Anwendung des ESMA-Aufsichtsbriefings zur Überwachung der Kosten bei OGAW und AIF ist verbesserungswürdig, insbesondere bei kleineren Verwaltungsgesellschaften;
• Es gibt unterschiedliche Marktpraktiken in Bezug darauf, was die Branche als „angemessene“ oder „unangemessene“ Kosten bezeichnet;
• Einige NCAs entdeckten Interessenkonflikte bei OGAW-Managern, insbesondere im Falle von Transaktionen mit verbundenen Parteien;

Externer Link zur Internetseite der ESMA und dem Final Report on the 2021 CSA on costs and fees:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-reports-supervision-costs-and-fees-in-investment-funds

Änderung des WAG 2018 vom Nationalrat beschlossen

Die schon länger angekündigte Änderung des WAG wurde am 18.5.2022 im Nationalrat beschlossen; die Beschlussfassung im Bundesrat ist für den 2.6.2022 geplant. Hervorzuheben ist die Umkehrung des Verfahrens zur Bereitstellung von Unterlagen (Änderungen zu § 48 Abs 5 und 6 WAG 2018). Demgemäß sollen dem Kunden künftig Informationen prinzipiell in elektronischer Form übermittelt werden; in Papierform nur mehr auf Anfrage des Kunden. Derzeit ist es ja noch umgekehrt.

Link zur Website des Parlaments zur Änderung des Wertpapieraufsichtsgesetz 2018:
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/I/I_01441/index.shtml

ESMA veröffentlicht finalen Bericht mit Empfehlungen zum Anlegerschutz

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die EU-Regulierungsbehörde für Wertpapiermärkte, berät die Europäische Kommission zu bestimmten Aspekten des Kleinanlegerschutzes. Darin macht die ESMA Vorschläge, die es den Anlegern erleichtern sollen, die wichtigsten Informationen zu erhalten, die sie für fundierte Anlageentscheidungen benötigen, und sie gleichzeitig vor aggressiven Marketingtechniken und schädlichen Praktiken zu schützen.

Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Anlegerschutz aufrechtzuerhalten und gleichzeitig sicherzustellen, dass Kleinanleger von den Möglichkeiten der Digitalisierung profitieren können. Die Empfehlungen beziehen sich u.a. auf:

* Anforderung der maschinellen Lesbarkeit von Offenlegungsunterlagen, um die Entwicklung von öffentlich zugänglichen, durchsuchbaren Datenbanken zu erleichtern;
* die Bewältigung der Informationsflut durch den Vorschlag, zu definieren, was wichtige Informationen sind, und durch den Einsatz digitaler Techniken wie die Schichtung von Informationen;
* Entwicklung eines EU-Standardformats für Informationen über Kosten und Gebühren und Angleichung der Offenlegungen im Rahmen der MiFID und des PRIIPs KID;
* die Möglichkeit für die nationalen Aufsichtsbehörden und die ESMA, den Firmen die Verwendung von Risikowarnungen für bestimmte Finanzinstrumente vorzuschreiben;
* Auseinandersetzung mit aggressiver Marketingkommunikation und
* Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit irreführenden Marketingkampagnen in sozialen Medien und der Verwendung von Online-Engagement-Praktiken, wie z. B. die Verwendung von Gamification-Techniken durch Firmen oder Dritte.

Link zum finalen Bericht der ESMA:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma35-42-1227_final_report_on_technical_advice_on_ec_retail_investments_strategy.pdf

Neuer Geschäftsführer für den WKÖ-Fachverband Finanzdienstleister und die Wiener Fachgruppe

Ab 1. Juni 2022 tritt Alexander Kern, ausgebildeter Jurist und Ökonom sowie Experte im Finanzdienstleistungsbereich, seine Funktion als Geschäftsführer im Fachverband Finanzdienstleister der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und in der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien an. Er folgt damit Thomas Moth nach, der diese Funktion seit Juli 2018 innehatte.

Neben dem Studium der Rechtswissenschaften schloss Alexander Kern das Masterstudium Internationale Betriebswirtschaftslehre mit dem Fokus auf Banking and Finance ab. Im Jahr 2019 legte er die Rechtsanwaltsprüfung ab. Vor seinem Wechsel in den Fachverband und die Fachgruppe Wien betreute Kern bei PFR Rechtsanwälte Mandanten im Bank-, Finanz- und FinTech-Sektor. Berufliche Erfahrungen sammelte Kern auch in der Zivilrechtssektion des Justizministeriums und in der WKÖ.

„Mit Alexander Kern konnten wir einen ausgewiesenen Experten für die Geschäftsführung gewinnen. Neben seiner hohen fachlichen Expertise ist er ein Teamplayer, der die ambitionierten Ziele der Branche tatkräftig und nachdrücklich verfolgen wird. Thomas Moth danke ich für sein Engagement und seinen Einsatz in den letzten Jahren“, sagt Fachverbandsobmann Hannes Dolzer.

Link zur Pressemitteilung der WKO:
https://news.wko.at/news/oesterreich/neuer-geschaeftsfuehrer-fuer-den-wkoe-fachverband-finanzd.html

EIOPA veröffentlicht Entwurf zu neuen Leitlinien zu Nachhaltigkeitspräferenzen

Am 12. April 2022 hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) einen Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD veröffentlicht. Der Konsultationsentwurf kann bis 13. Mai 2022 kommentiert werden.

Wie bereits die ESMA in Bezug auf die Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II hat nun auch die EIOPA einen knapp vierzigseitigen Leitlinien-Entwurf vorgelegt, der Versicherungsvermittler dazu unterstützen soll, ab 2 August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden zu erheben und um Rahmen der Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen.

Externer Link zum Consultation Paper auf der Internetseite der EIOPA:
https://www.eiopa.europa.eu/media/news/eiopa-consults-draft-guidelines-integrating-customer-sustainability-preferences

Studie der Arbeiterkammer Wien zu nachhaltigen Finanzprodukten

Im Rahmen einer Studie zu nachhaltigen Finanzprodukten hat die Arbeiterkammer Wien bei Banken und Kapitalanlagegesellschaften den aktuellen Status quo erhoben. Mystery Shopping, Nachhaltigkeits-Ratingplattformen und Gespräche mit Kundenbetreuern waren ebenfalls Teil der Studie, die zum Ergebnis kommt, dass noch nicht alles so nachhaltig funktioniert wie es sein sollte.

Bei Testkäufen (Mystery Shopping) in 16 Banken in Wien, Niederösterreich und Kärnten wurde erhoben, wie die Beratung zu nachhaltigen Investmentfonds abläuft. Laut AK Wien kam es dabei immer wieder vor, dass dem Testkäufer nur konventionelle Investmentfonds ohne Nachhaltigkeitsmerkmale empfohlen wurden.

Externer Link zur Studie „Nachhaltige Finanzprodukte“ der AK Wien:
https://www.arbeiterkammer.at/nachhaltig-investieren