Hinweisgebersystem der Wiener Börse AG

Meldung von Verstößen

Die Wiener Börse AG (WBAG) ist gemäß §§ 95 und 159 BörseG, § 9 Referenzwerte-Vollzugsgesetz iVm Art 14 Verordnung (EU) 2016/1011 (Benchmark-VO) sowie § 3 HSchG verpflichtet, ein System zur Abgabe von Hinweisen zu möglichen Rechtsverletzungen der WBAG einzurichten, wobei die HinweisgeberInnen vor persönlichen Nachteilen zu schützen und unbegründete oder ungerechtfertigte Verdächtigungen zu verhindern sind. Hierzu hat die WBAG die NWT Consulting & Compliance GmbH beauftragt, ein Hinweisgebersystem bereitzustellen, welches den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Zusätzlich können wir Ihren Hinweis auch via E-Mail an whistleblowing@nwt.at bzw. telefonisch unter +43 (0)1 / 367 107 770 entgegennehmen.

Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität

Selbstverständlich kann die Meldung von Gesetzesverstößen auch anonym erfolgen. Um jedoch bei allfälligen Unklarheiten Rückfragen zu ermöglichen, empfehlen wir dennoch eine Kontaktadresse (E-Mail, Telefon) anzugeben. Sämtliche persönliche Angaben in diesem Meldesystem werden von uns vertraulich behandelt.

Bearbeitung Ihrer Meldung

Nach Abgabe Ihrer Meldung mittels untenstehendem Formular werden wir diese umgehend prüfen und – sofern Sie Ihre Kontaktdaten mitgegeben haben – Sie binnen zwei Wochen über die weitere Bearbeitung informieren bzw. vorab mit allfälligen Rückfragen auf Sie zurückkommen. Der Hinweis wird unter dem vertraulichen Schutz der Identität des Hinweisgebers geprüft und untersucht.

Ihre Meldung

Bitte formulieren Sie Ihre Meldung möglichst präzise und vermeiden Sie beleidigende oder vage Beschreibungen. Ergänzend können Sie untenstehend auch weiterführende Dateien (Dokumente, Fotos, o.ä.) hochladen.