Whistleblowing Formular

Gemäß § 98 WAG 2018 haben von der FMA konzessionierte Wertpapierfirmen über angemessene Verfahren zu verfügen, die es ihren Mitarbeitern – unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität – ermöglichen, betriebsinterne Verstöße gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen der Wertpapierfirma oder ihrer Mitarbeiter an eine geeignete Stelle zu melden.

Hierzu wurde die NWT Consulting & Compliance GmbH als externen Dienstleister und Experte beauftragt, eine Online-Meldesystem einzurichten, damit die Meldung von betriebsinternen Verstößen durch Mitarbeiter der Wertpapierfirma unter bestmöglicher Vertraulichkeit erfolgen kann.

Meldung von Gesetzesverstößen

Dieses Meldesystem („Whistleblowing“) dient ausschließlich zu Zwecken der Meldung von betriebsinternen Verstößen der Wertpapierfirma gegen das WAG 2018 (und die delegierte Verordnung (EU) Nr. 565/2017), die Verordnung (EU) Nr. 600/2014 (MiFIR) sowie das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG). Die Einrichtung eines gesonderten Meldesystems gemäß HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchg) ist für Wertpapierfirmen – aufgrund der bereits bestehenden und spezielleren Regelungen gemäß WAG 2018 bzw. FM-GwG – nicht erforderlich. Für alle übrigen Beschwerden, Reklamationen oder Beanstandungen wenden Sie sich bitte an die dafür zuständigen Stellen im Unternehmen (zB Compliance, Beschwerdemanagement, Geschäftsleitung).

Wir wahren Ihre Anonymität!

Selbstverständlich kann die Meldung gegen betriebsinterne Gesetzesverstöße anonym erfolgen. Um jedoch bei allfälligen Unklarheiten Rückfragen zu ermöglichen, empfehlen wir dennoch eine Kontaktadresse (E-Mail, Telefon) anzugeben. Sämtliche persönliche Angaben in diesem Meldesystem werden vertraulich behandelt und der Wertpapierfirma nicht offen gelegt.

Bitte formulieren Sie Ihre Meldung möglichst präzise und vermeiden Sie beleidigende oder vage Beschreibungen. Ergänzend können Sie untenstehend auch weiterführende Dateien (Dokumente, Fotos, o.ä.) hochladen.

Ihre Meldung