Whistleblowing

Gemäß § 365m1 GewO haben Versicherungsvermittler über angemessene Verfahren zu verfügen, die es ihren Mitarbeitern – unter Wahrung der Vertraulichkeit ihrer Identität – ermöglichen, betriebsinterne Verstöße gegen die Bestimmungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung durch den den Versicherungsvermittler oder seiner Mitarbeiter an eine geeignete Stelle zu melden.

Hierzu wurde die NWT Consulting & Compliance GmbH als externen Dienstleister und Experte beauftragt, eine Online-Meldesystem einzurichten, damit die Meldung von betriebsinternen Verstößen unter bestmöglicher Vertraulichkeit erfolgen kann. Über das gegenständliche Meldesystem („Whistleblowing“) sind auch Verstöße des Versicherungsvermittlers gegen andere gesetzliche Bestimmungen als jene zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung möglich.

Meldung von Gesetzesverstößen

Sollten Sie den Verdacht haben, der Versicherungsvermittler macht sich eines gerichtlich strafrechtlich relevanten Vergehens bzw. Verbrechens schuldig, verwenden Sie bitte nicht dieses Whistleblowing-System, sondern erstatten eine polizeiliche Anzeige.

Wir wahren Ihre Anonymität!

Selbstverständlich kann die Meldung gegen betriebsinterne Gesetzesverstöße anonym erfolgen. Um jedoch bei allfälligen Unklarheiten Rückfragen zu ermöglichen, empfehlen wir dennoch eine Kontaktadresse (E-Mail, Telefon) anzugeben. Sämtliche persönliche Angaben in diesem Meldesystem werden vertraulich behandelt und nicht offen gelegt.

Bitte formulieren Sie Ihre Meldung möglichst präzise und vermeiden Sie beleidigende oder vage Beschreibungen. Ergänzend können Sie untenstehend auch weiterführende Dateien (Dokumente, Fotos, o.ä.) hochladen.

Ihre Meldung