Am 20. Kuli 2021 hat die Europäische Kommission die Entwürfe zur 6. Geldwäsche-Richtlinie bzw. -Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Bestimmungen, die bis dato in den Geldwäsche-Richtlinien zu finden sind, wandern in den Entwurf zu einer Geldwäsche-Verordnung – und sollen daher zukünftig direkt, ohne nationale Umsetzung, von den Mitgliedstaaten anwendbar sein.
Neben zahlreichen „Nachschärfungen“ der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht die Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro je Transaktion im Zentrum der Entwürfe.
Download Richtlinien-Vorschlag COM/2021/423:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52021PC0423
Download Verordnungs-Vorschlag COM/2021420:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0420&qid=1644749560166