Am 12. April 2022 hat die Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) einen Entwurf von Leitlinien zur Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden in die Eignungsprüfung gemäß der Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD veröffentlicht. Der Konsultationsentwurf kann bis 13. Mai 2022 kommentiert werden.
Wie bereits die ESMA in Bezug auf die Einbeziehung der Nachhaltigkeitspräferenzen gemäß MiFID II hat nun auch die EIOPA einen knapp vierzigseitigen Leitlinien-Entwurf vorgelegt, der Versicherungsvermittler dazu unterstützen soll, ab 2 August 2022 die Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden zu erheben und um Rahmen der Eignungsbeurteilung zu berücksichtigen.
Externer Link zum Consultation Paper auf der Internetseite der EIOPA:
https://www.eiopa.europa.eu/media/news/eiopa-consults-draft-guidelines-integrating-customer-sustainability-preferences