Für die – wenngleich vermutlich verspätete – nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 wurde Gesetzesentwurf für einen weiteren Mifid Quick Fix vorgelegt. Neben zwei neuen Begriffsbestimmungen („Umschichtung von Finanzinstrumenten“ und „elektronische Form“) sieht der Entwurf vor, dass Informationen an Kunden zukünftig in elektronischer Form – und nicht wie bisher primär auf Papier – zur Verfügung zu stellen sind.
Link zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden
https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00176/index.shtml