Die Umsetzung der Offenlegungs-Verordnung wurde mit über einem Jahr Verspätung veröffentlicht und ist seit 9.4.2022 in Kraft. Wesentlicher Inhalt der Umsetzung ist, dass die FMA als zuständige Aufsichtsbehörde zur Überwachung der Einhaltung der Offenlegungs-Verordnung u.a. betreffend Wertpapierunternehmen benannt wurde.
Link zum Bundesgesetzblatt BGBl. I Nr. 36/2022:
https://www.ris.bka.gv.at/eli/bgbl/I/2022/36