ESMA setzt ESG-Offenlegungen als neue strategische Aufsichtspriorität der EU

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde der EU für die Finanzmärkte, ändert ihre Strategischen Aufsichtsprioritäten der Union (USSP), um neben der Qualität der Marktdaten auch die Offenlegung von ESG-Daten aufzunehmen. Die neue Priorität der ESG-Angaben ersetzt die Kosten und die Wertentwicklung von Anlageprodukten für Kleinanleger und stellt einen wichtigen Schritt bei der Umsetzung der ESMA-Strategie dar, die der nachhaltigen Finanzwirtschaft eine herausragende Rolle einräumt.

Link zur Strategiefestlegung der ESMA in Bezug auf ESG Offenlegungen:
https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-work-esg-disclosures-new-union-strategic-supervisory-priority

FV Finanzdienstleister (WKO) veröffentlicht Leitfäden zu Sustainable Finance

Ab dem 02.08.2022 besteht bei der Eignungsprüfung die Pflicht, zusätzlich eine Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen beim Kunden durchzuführen und zu dokumentieren.
Zur Unterstützung bei dieser Abfrage hat der Fachverband der Finanzdienstleister der WKO unterschiedliche Servicedokumente und Leitfäden erstellt:
• Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden für die Eignungsbeurteilung bei der Anlageberatung und Portfolioverwaltung
• Leitfaden zur Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen der Kunden für die Eignungsbeurteilung bei der Beratung über Versicherungsanlageprodukte
• Informationsblatt zur Nachhaltigkeit (für Kunden)

Link zu den Servicedokumenten der WKO FV FDL:
https://www.wko.at/branchen/information-consulting/finanzdienstleister/sustainable-finance.html