Fondsprofessionell.at – Beitrag zur Kryptobesteuerung mit Mag. NECAS

Seit 1. März 2022 gilt für Kryptowährungen die Kapitalertragsteuer (KESt) von 27,5 Prozent, die Anleger auch bei Aktien, Anleihen, Fonds oder Derivaten abführen müssen. „Österreich zählt zu den ersten Ländern, die Kryptowährungen steuerlich den Kapitalanlagen gleichstellen“, so der Steuerexperte Cornelius Necas, Geschäftsführer der Wiener Kanzlei NWT in einem Artikel, der in voller Länge in der aktuellen Printausgabe von FONDS professionell erschienen ist.

Link zum Artikel auf Fondsprofessionell vom 29.06.2022:
https://www.fondsprofessionell.at/news/uebersicht/headline/neue-bitcoin-steuer-koennte-sich-heuer-bezahlt-machen-216783/ref/2/

Mag. Cornelius NECAS beim Finanz-Talk der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien zur Kryptobesteuerung

Der Obmann der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien, Eric SAMUILOFF interviewte in der ersten Folge des aktuellen Branchentalks im Kurzvideoformat Mag. Cornelius NECAS zur aktuellen Besteuerung von Kryptowährungen.

Link zum Finanz-Talk der Fachgruppe Finanzdienstleister Wien:
https://www.wko.at/branchen/w/information-consulting/finanzdienstleister/finanztalk.html