Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), die Wertpapieraufsichtsbehörde der EU, hat heute ihre Leitlinien zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft veröffentlicht.
Die ESMA erwartet, dass mit diesen Leitlinien ein Beitrag zur einheitlichen Anwendung der Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft gemäß der MiFID II sowie zur einheitlichen Aufsichtspraxis geleistet wird, indem eine Reihe wichtiger Themen in 13 unterschiedlichen Leitlinien hervorgehoben werden und damit die Bedeutung vorhandener Standards verstärkt wird. Von dieser Unterstützung bei der Einhaltung der Regulierungsstandards in den Firmen verspricht sich die ESMA zugleich eine Stärkung des Anlegerschutzes.
Link zur ESMA Leitlinie zu einigen Aspekten der MiFID-II-Anforderungen an die Angemessenheit und das reine Ausführungsgeschäft:
https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/library/esma35-43-3006_gls_on_certain_aspects_of_the_mifid_ii_appropriateness_and_execution-only_requirements_de.pdf