EU Kommission veröffentlicht aktualisierte Supranationale Risikoanalyse für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Diese supranationale Risikobewertung (SNRA) folgt der für die SNRA 2017 und 2019 verwendeten Methodik, die eine systematische Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Verbindung mit den von den Tätern verwendeten Methoden liefert. Ziel ist es, Umstände zu ermitteln, unter denen Dienstleistungen und Produkte in einem bestimmten Sektor für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten, ohne den Sektor als Ganzes zu beurteilen.

Wie bei den vorherigen Ausgaben konzentriert sich auch diese SNRA auf die Schwachstellen auf EU-Ebene, und zwar sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen als auch auf dessen effektive Anwendung. Es werden die Hauptrisiken für den Binnenmarkt in einer breiten Palette von Sektoren und die horizontalen Schwachstellen, die diese Sektoren betreffen können, dargestellt.

AUs der SNRA abgeleitet werden in weiterer Folge die nationale Risikoanalyse (des BMF) sowie die Risikoanalyse auf Unternehmensebene iSd § 4 FM-GwG und letztlich auch die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Die letzten beiden Risikoanalysen hat das rechtsunterworfene Unternehmen selbst zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Link zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (COM(2022) 554 final vom 27.1.2022:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0554&from=EN

Link zu den begleitenden Staff Working Documents (SWD/2022/344 final) zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52022SC0344

Neue Nationale Risikoanalyse Österreichs

Am 11. Mai 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen die neue „Nationale Risikoanalyse der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Auf 139 Seiten beleuchtet die Risikoanalyse u.a. Vortaten zur Geldwäsche, Bedrohungsszenarien der Terrorismusfinanzierung und natürlich die Risiken der einzelnen Sektoren von Verpflichteten.

Die 1. Nationale Risikoanalyse Österreich (NRA I) datiert mit April 2015. Seitdem entwickelte sich der europäische und internationale Rechtsrahmen stetig. Durch die Länderprüfung Österreichs durch die Financial Action Task Force (FATF) in den Jahren 2015 und 2016 ergaben sich neue Empfehlungen für die Durchführung der Nationalen Risikoanalyse. Zusätzlich ist eine stetige Entwicklung der Risikolage und die Ausdehnung der Materiengesetze auf neue Verpflichtete zu verzeichnen. Eine Aktualisierung war somit angebracht.

Download Nationale Risikoanalyse Österreichs:
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:232451c0-5086-45d0-bd37-1baade16235c/Nationale%20Risikoanalyse%202021.pdf