EU Kommission veröffentlicht aktualisierte Supranationale Risikoanalyse für Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

Diese supranationale Risikobewertung (SNRA) folgt der für die SNRA 2017 und 2019 verwendeten Methodik, die eine systematische Analyse der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in Verbindung mit den von den Tätern verwendeten Methoden liefert. Ziel ist es, Umstände zu ermitteln, unter denen Dienstleistungen und Produkte in einem bestimmten Sektor für Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung missbraucht werden könnten, ohne den Sektor als Ganzes zu beurteilen.

Wie bei den vorherigen Ausgaben konzentriert sich auch diese SNRA auf die Schwachstellen auf EU-Ebene, und zwar sowohl in Bezug auf den rechtlichen Rahmen als auch auf dessen effektive Anwendung. Es werden die Hauptrisiken für den Binnenmarkt in einer breiten Palette von Sektoren und die horizontalen Schwachstellen, die diese Sektoren betreffen können, dargestellt.

AUs der SNRA abgeleitet werden in weiterer Folge die nationale Risikoanalyse (des BMF) sowie die Risikoanalyse auf Unternehmensebene iSd § 4 FM-GwG und letztlich auch die Risikoanalyse auf Einzelkundenebene. Die letzten beiden Risikoanalysen hat das rechtsunterworfene Unternehmen selbst zu erstellen und regelmäßig zu aktualisieren.

Link zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission (COM(2022) 554 final vom 27.1.2022:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:52022DC0554&from=EN

Link zu den begleitenden Staff Working Documents (SWD/2022/344 final) zur 3. Supranationalen Risikoanalyse der EU-Kommission:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:52022SC0344

EBA veröffentlicht Leitlinien zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre Leitlinien veröffentlicht, in denen die Rolle und die Verantwortlichkeiten des Beauftragten für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) und des Leitungsorgans von Kredit- oder Finanzinstituten festgelegt sind. Diese Leitlinien zielen darauf ab, eine gemeinsame Auslegung und angemessene Umsetzung der internen AML/CFT-Governance-Regelungen in der gesamten EU im Einklang mit den Anforderungen der EU-Richtlinie zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung (ML/FT) sicherzustellen.

In diesen Leitlinien werden klare Erwartungen an die Rolle, die Aufgaben und die Zuständigkeiten des AML/CFT-Beauftragten und des Leitungsorgans formuliert. Sie legen fest, dass Kredit- oder Finanzinstitute ein Mitglied ihres Leitungsorgans ernennen sollten, das letztlich für die Umsetzung der AML/CFT-Verpflichtungen verantwortlich ist, und erläutern die Aufgaben und Funktionen dieser Person. Sie beschreiben auch die Aufgaben und Zuständigkeiten des Beauftragten für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, wenn diese Person vom Leitungsorgan gemäß den Kriterien der Verhältnismäßigkeit ernannt wird. Wenn das Kredit- oder Finanzinstitut Teil einer Gruppe ist, schreiben die Leitlinien vor, dass ein Beauftragter für die Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auf Gruppenebene ernannt werden sollte, und erläutern die Aufgaben und Zuständigkeiten dieser Person.

Link zur Leitlinie der EBA zu Rolle und Verantwortlichkeiten des AML/CFT-Beauftragten:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Guidelines/2022/EBA-GL-2022-05%20GLs%20on%20AML%20compliance%20officers/1035126/Guidelines%20on%20AMLCFT%20compliance%20officers.pdf

BKA Lagebricht Geldwäscherei 2021

Das Bundeskriminalamt hat den neuen Lagebericht Geldwäscherei 2021 veröffentlicht. 4.994 Verdachtsmeldungen von meldepflichtigen Berufsgruppen sind im Jahr 2021 bei der österreichischen Geldwäschemeldestelle A-FIU eingegangen. Das entspricht einer Steigerung von 638 Verdachtsmeldungen im Vergleich zum Jahr 2020. Nach wie vor stammt der Löwenanteil der Verdachtsmeldungen von Banken, nämlich 4.668 von den in Summe 4.994.

Der wesentliche Teil dieser Steigerung entfällt auf die Gruppe der Virtual Currency Exchanger, also den Dienstleistern im Zusammenhang mit virtuellen Währungen, die 250 Verdachtsmeldungen abgegeben haben.

Externer Link zum Lagebricht Geldwäscherei 2021:
https://www.bundeskriminalamt.at/308/start.aspx