Eigenkapital von Wertpapierfirmen

Mit den beiden Rechtsakten Investment Firm Directive (IFD; der Richtlinie (EU) 2019/2034), sowie der Investment Firm Regulation (IFR; Verordnung (EU) 2019/2033), beide bereits vom 27. November 2019, regelt die EU-Kommission die einheitlichen Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen in Bezug auf folgende Punkte:

  • Eigenmittelanforderungen in Bezug auf Unternehmens-, Kunden- und Marktrisiko;
  • Anforderungen zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos;
  • Liquiditätsanforderungen;
  • Berichts- und Offenlegungspflichten.
  • Während die IFR als Verordnung seit 26. Juni 2021 in Kraft ist, lässt die nationale Umsetzung der IFD noch auf sich warten. Die Finanzmarktaufsicht ist noch nicht als zuständige Behörde festgelegt, bereitet sich jedoch schon intensiv auf die Umsetzung vor.

    Link zum Download der IFD:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2034

    Link zum Download der IFR:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2033

    EBA hat angepassten Entwurf zu RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten gemäß IFR veröffentlicht

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu Market Makern an den endgültigen Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) der EBA veröffentlicht, in denen die Methode zur Berechnung der Anforderungen an die fixen Gemeinkosten von Wertpapierfirmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegt ist.

    Link zur Pressemitteilung der EBA zu den RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten:
    https://www.eba.europa.eu/eba-issues-opinion-european-commission%E2%80%99s-proposed-amendments-eba-final-draft-technical-standards

    Link zum Amtsblatt der EU zu Durchführung VO 2021/2284 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2284&from=EN