EBA veröffentlicht RTS zur Messung von Liquiditätsrisiken bei Wertpapierfirmen

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat ihre finalen technischen Regulierungsstandards (RTS) zur spezifischen Liquiditätsmessung für Wertpapierfirmen gemäß der Richtlinie über Wertpapierfirmen (IFD) veröffentlicht. Diese RTS werden sicherstellen, dass alle zuständigen Behörden bei der Entscheidung, einer Wertpapierfirma weitere Liquiditätsanforderungen aufzuerlegen, denselben harmonisierten Ansatz verfolgen.

Die IFD erlaubt es den zuständigen Behörden, die Liquiditätsanforderungen an eine Wertpapierfirma zu erhöhen, wenn sie nach der Bewertung des Liquiditätsrisikos gemäß dem aufsichtlichen Überprüfungs- und Bewertungsprozess (SREP) zu dem Schluss kommen, dass die Wertpapierfirma wesentlichen Liquiditätsrisiken ausgesetzt ist, die durch die in der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegten Mindestliquiditätsanforderungen nicht ausreichend abgedeckt sind.

Von den zuständigen Behörden wird erwartet, dass sie bei kleinen und nicht vernetzten Wertpapierfirmen nur eine begrenzte Anzahl dieser Faktoren bewerten. Damit soll der in der IFR und der IFD vorgesehene verhältnismäßige Ansatz beibehalten werden.

Link zum finalen Bericht der EBA zum Entwurf technischer Regulierungsstandards zur Liquiditätsmessung für Wertpapierfirmen:
https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Draft%20Technical%20Standards/2022/EBA-RTS-2022-11%20RTS%20on%20specific%20liquidity%20measures%20for%20IF/1043288/Draft%20RTS%20on%20specific%20liquidity%20measurement%20for%20investment%20firms%20.pdf

Eigenkapital von Wertpapierfirmen

Mit den beiden Rechtsakten Investment Firm Directive (IFD; der Richtlinie (EU) 2019/2034), sowie der Investment Firm Regulation (IFR; Verordnung (EU) 2019/2033), beide bereits vom 27. November 2019, regelt die EU-Kommission die einheitlichen Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen in Bezug auf folgende Punkte:

  • Eigenmittelanforderungen in Bezug auf Unternehmens-, Kunden- und Marktrisiko;
  • Anforderungen zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos;
  • Liquiditätsanforderungen;
  • Berichts- und Offenlegungspflichten.
  • Während die IFR als Verordnung seit 26. Juni 2021 in Kraft ist, lässt die nationale Umsetzung der IFD noch auf sich warten. Die Finanzmarktaufsicht ist noch nicht als zuständige Behörde festgelegt, bereitet sich jedoch schon intensiv auf die Umsetzung vor.

    Link zum Download der IFD:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2034

    Link zum Download der IFR:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2033