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Technische Bewertungskriterien für Klimaschutz und Klimawandel

Wann leisten Wirtschaftstätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel? Diese Frage beantwortet die EU-Kommission in der neuen Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139. Auf 349 Seiten legt die EU-Kommission technische Bewertungskriterien fest, anhand deren bestimmt wird, unter welchen Bedingungen davon auszugehen ist, dass eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Anpassung an den Klimawandel leistet.

Der eigentliche Verordnungstext umfasst, nach 59 Erwägungsgründen, lediglich drei kurze Artikel. Die eigentlichen Bestimmungen sind in den beiden Anhängen enthalten. Anhang I legt für 88 wirtschaftliche Tätigkeiten (zum Beispiel Waldbewirtschaftung, Stromerzeugung aus Windkraft und Schienenverkehrsinfrastruktur) Kriterien fest, die einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Anhang II versucht dasselbe für die Anpassung an den Klimawandel zu regeln. Für jede Tätigkeit wird auch angeführt, wie erhebliche Beeinträchtigungen vermieden werden.

Link zur Internetseite der EU-Kommission und zur Delegierten Verordnung (EU) 2021/2139:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1639037016630&uri=CELEX%3A32021R2139

Neues Rundschreiben der FMA zu Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und MiFID II

Die Finanzmarktaufsicht hat ein adaptiertes Rundschreiben zu Anforderungen an Informationen einschließlich Marketingmitteilungen gemäß WAG 2018 und DelVO (EU) 2017/565 veröffentlicht. Das gegenständliche Rundschreiben wurde erstmals am 28. April 2011 veröffentlicht, mit Inkrafttreten der MiFID II per 3. Jänner 2018 außer Kraft gesetzt und wird jetzt in aktualisierter Form, insbesondere im Hinblick auf das WAG 2018 iVm der DelVO, neu veröffentlicht.

Download FMA-Rundschreiben zu Marketingmitteilungen vom 22. November 2021:
https://www.fma.gv.at/wp-content/plugins/dw-fma/download.php?d=5474

Neuer Lagebericht Geldwäsche 2020 der Geldwäschemeldestellen

Am 28. Oktober hat die österreichische Geldwäschemeldestelle den Lagebericht Geldwäscherei 2020 veröffentlicht. Wie schon in den vergangenen Jahren bietet der Bericht einen umfassenden Überblick über die Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt (internationale Bezeichnung: Austrian Financial Intelligence Unit, kurz A-FIU), sowie über ihre Aufgaben, Leistungen und Erfolge im Jahr 2020.

Im Jahr 2020 verzeichnete die Geldwäschemeldestelle insgesamt 4.356 Verdachtsmeldungen. 51 Eingänge betrafen Meldungen über sogenannte Sparbuchlegitimierungen und 26 Eingänge waren auf andere Quellen wie Anschreiben von Privatpersonen oder anonyme Anzeigen zurückzuführen. Schließlich erreichten die A-FIU 17 Assistenzersuchen inländischer Dienststellen, zum Beispiel von Landeskriminalämtern (LKAs), vom BVT oder vom BAK.

Link zum Download des Lagebericht Geldwäsche 2020:
https://bundeskriminalamt.at/502/start.aspx

Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen: Anpassung von MiFID II und IDD

Am 2 August 2021 hat die Europäische Kommission die Details zu den Anpassungen von MiFID II und IDD hinsichtlich der Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen veröffentlicht. Ziel der beiden Regelwerke ist es, Nachhaltigkeitsfaktoren, -risiken und -präferenzen in die Beratung miteinzubeziehen.

Mit den Anpassungen, die ab 2. August 2022 angewendet werden sollen, werden Umwelt-, Sozial- und Governance-Erwägungen ins Zentrum des Finanzberatung gerückt, um so „zur Wandlung der europäischen Wirtschaft in ein umweltfreundlicheres, CO2-armes, widerstandsfähigeres, ressourcenschonendes und kreislauforientiertes System beizutragen.“

Download Delegierte Verordnung (EU) 2021/1253 (MiFID II):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32021R1253

Download Delegierte Verordnung (EU) 2021/1257 (IDD):
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32021R1257

Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachungspflichten

Am 2. August 2021 hat die Europäische Kommission die Details zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsfaktoren in die Produktüberwachung (Product Governance) veröffentlicht. Wertpapierfirmen, die Finanzinstrumente konzipieren und vertreiben, sollen beim Produktgenehmigungsverfahren jedes Finanzinstruments Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen. Die Nachhaltigkeitsfaktoren eines Finanzinstruments sollten transparent dargestellt werden, damit der Vertreiber seinen Kunden oder potenziellen Kunden die relevanten Informationen zur Verfügung stellen kann.

Die Mitgliedstaaten sollen bis spätestens 21. August 2022 die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, erlassen und veröffentlichen, damit diese Rechtsvorschriften ab dem 22. November 2022 angewendet werden können.

Download Delegierte Richtlinie (EU) 2021/1269:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32021L1269

Entwürfe zur 6. Geldwäsche-Richtlinie/-Verordnung

Am 20. Kuli 2021 hat die Europäische Kommission die Entwürfe zur 6. Geldwäsche-Richtlinie bzw. -Verordnung veröffentlicht. Wesentliche Bestimmungen, die bis dato in den Geldwäsche-Richtlinien zu finden sind, wandern in den Entwurf zu einer Geldwäsche-Verordnung – und sollen daher zukünftig direkt, ohne nationale Umsetzung, von den Mitgliedstaaten anwendbar sein.

Neben zahlreichen „Nachschärfungen“ der Bestimmungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung steht die Bargeldobergrenze im Geschäftsverkehr von 10.000 Euro je Transaktion im Zentrum der Entwürfe.

Download Richtlinien-Vorschlag COM/2021/423:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=celex%3A52021PC0423

Download Verordnungs-Vorschlag COM/2021420:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52021PC0420&qid=1644749560166

Neue Nationale Risikoanalyse Österreichs

Am 11. Mai 2021 hat das Bundesministerium für Finanzen die neue „Nationale Risikoanalyse der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung“ veröffentlicht. Auf 139 Seiten beleuchtet die Risikoanalyse u.a. Vortaten zur Geldwäsche, Bedrohungsszenarien der Terrorismusfinanzierung und natürlich die Risiken der einzelnen Sektoren von Verpflichteten.

Die 1. Nationale Risikoanalyse Österreich (NRA I) datiert mit April 2015. Seitdem entwickelte sich der europäische und internationale Rechtsrahmen stetig. Durch die Länderprüfung Österreichs durch die Financial Action Task Force (FATF) in den Jahren 2015 und 2016 ergaben sich neue Empfehlungen für die Durchführung der Nationalen Risikoanalyse. Zusätzlich ist eine stetige Entwicklung der Risikolage und die Ausdehnung der Materiengesetze auf neue Verpflichtete zu verzeichnen. Eine Aktualisierung war somit angebracht.

Download Nationale Risikoanalyse Österreichs:
https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:232451c0-5086-45d0-bd37-1baade16235c/Nationale%20Risikoanalyse%202021.pdf