Eigenkapital von Wertpapierfirmen

Mit den beiden Rechtsakten Investment Firm Directive (IFD; der Richtlinie (EU) 2019/2034), sowie der Investment Firm Regulation (IFR; Verordnung (EU) 2019/2033), beide bereits vom 27. November 2019, regelt die EU-Kommission die einheitlichen Aufsichtsanforderungen für Wertpapierfirmen in Bezug auf folgende Punkte:

  • Eigenmittelanforderungen in Bezug auf Unternehmens-, Kunden- und Marktrisiko;
  • Anforderungen zur Begrenzung des Konzentrationsrisikos;
  • Liquiditätsanforderungen;
  • Berichts- und Offenlegungspflichten.
  • Während die IFR als Verordnung seit 26. Juni 2021 in Kraft ist, lässt die nationale Umsetzung der IFD noch auf sich warten. Die Finanzmarktaufsicht ist noch nicht als zuständige Behörde festgelegt, bereitet sich jedoch schon intensiv auf die Umsetzung vor.

    Link zum Download der IFD:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019L2034

    Link zum Download der IFR:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32019R2033

    Annahme von Zuwendungen für ehemalige Kunden

    Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin geht in ihren „FAG zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln“ auf die Frage ein, ob das Gewähren bzw. Vereinnahmen von Zuwendungen im Falle von Bestandsprovisionen zulässig ist, wenn zum Kunden keine wertpapierrelevante Kundenbeziehung mehr besteht.

    „Im Zusammenhang mit einer beendeten oder inaktiven Kundenbeziehung darf ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Zuwendungen weder annehmen noch gewähren“, schreibt die BaFin. Denn, so die BaFin weiter, bei einer Kundenbeziehung, die beendet ist, ist eine Qualitätsverbesserung für den (ehemaligen) Kunden nicht (mehr) möglich.

    Link auf die Internetseite der BaFin zu den FAQ zu MiFID II-Wohlverhaltensregeln:
    https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Auslegungsentscheidung/WA/ae_040518_faq_mifid2_wohlverhaltensregeln.html;jsessionid=E88D4A813892FB9DB8D6B580D1564392.1_cid501?nn=9450992#doc10849298bodyText10

    EBA hat angepassten Entwurf zu RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten gemäß IFR veröffentlicht

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat eine Stellungnahme zu den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen zu Market Makern an den endgültigen Entwürfen für technische Regulierungsstandards (RTS) der EBA veröffentlicht, in denen die Methode zur Berechnung der Anforderungen an die fixen Gemeinkosten von Wertpapierfirmen im Zusammenhang mit der Umsetzung der Verordnung über Wertpapierfirmen (IFR) festgelegt ist.

    Link zur Pressemitteilung der EBA zu den RTS für die Berechnung der fixen Gemeinkosten:
    https://www.eba.europa.eu/eba-issues-opinion-european-commission%E2%80%99s-proposed-amendments-eba-final-draft-technical-standards

    Link zum Amtsblatt der EU zu Durchführung VO 2021/2284 zur Festlegung technischer Durchführungsstandards für die Anwendung der Verordnung (EU) 2019/2033 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die aufsichtlichen Meldungen und Offenlegungen von Wertpapierfirmen
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32021R2284&from=EN

    ESMA Sustainable Finance Roadmap

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA hat eine neue „Sustainable Finance Roadmap“ veröffentlicht. In diesem „Fahrplan für nachhaltige Finanzen 2022-2024“ nennt die ESMA drei Prioritäten:

  • Bekämpfung von Greenwashing und Förderung der Transparenz;
  • Ausbau der Kapazitäten der nationalen Aufsichtsbehörden und der ESMA im Bereich der nachhaltigen Finanzen; und
  • Überwachung, Bewertung und Analyse von ESG-Märkten und -Risiken.
  • Die ESMA ergreift damit aus ihrer Sicht die „notwendigen Maßnahmen zur Förderung des Anlegerschutzes“, und trägt zur Entwicklung des Regelwerks für nachhaltige Finanzen und zu dessen kohärenter Anwendung und Beaufsichtigung bei. ESMA-Vorsitzende Verena Ross unterstreicht in der Pressemeldung: „Das Vorantreiben der Nachhaltigkeitsagenda ist für die ESMA von entscheidender Bedeutung, insbesondere da sich die Präferenzen der Anleger auf umweltfreundliche Finanzprodukte verlagern und die Europäische Union bestrebt ist, ihre Verpflichtungen zur Bekämpfung des Klimawandels zu erfüllen.“

    Link auf die Internetseite des ESMA und der „Sustainable Finance Roadmap“:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-prioritises-fight-against-greenwashing-in-its-new-sustainable-finance

    Whistleblower-Gesetz: EU leitet Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich ein

    Die EU-Kommission hat am 27. Januar 2022 gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Grund dafür ist, dass Österreich die EU-Whistleblower-Richtlinie nicht, wie vorgesehen, bis 17. Dezember 2021 in nationales Recht umgesetzt hat. Berichten zufolge hat Österreich nicht einmal einen Gesetzesentwurf nach Brüssel geschickt. Daher hat die EU-Kommission nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich eingeleitet.

    Ziel der EU-Whistleblower-Richtlinie ist der Schutz von Hinweisgebern („Whistleblowern“), die Informationen zur Aufdeckung von Missständen oder kriminellen Machenschaften liefern.

    Link zur „Infringement“-Datenbank der EU-Kommission:
    https://ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/infringements-proceedings/infringement_decisions/index.cfm?lang_code=EN&typeOfSearch=false&active_only=0&noncom=0&r_dossier=&decision_date_from=&decision_date_to=&EM=AT&DG=JUST&title=32019L1937&submit=Search

    FMA-Incoming Plattform NEU

    Die Incoming-Plattform dient beaufsichtigten Unternehmen dazu, die gemäß FMA-Incoming-Plattformverordnung (FMA-IPV) definierten Meldedaten verpflichtend elektronisch an die FMA zu übermitteln. Ebenso erfolgen die Einbringung der KVO-Referenzdaten der Wertpapierfirmen (WPF) bzw. Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WPDLU) sowie zukünftig auch die Meldungen von WPF gem. Verordnung (EU) 2019/2033 (kurz IFR) auf Einzel- und Gruppenbasis über die Incoming-Plattform.

    Seit dem 31. Jänner 2022 steht den Unternehmen, und damit auch den WPF und WPDLU, die „FMA-Incoming-Plattform Neu“ zur Verfügung. Die Änderungen umfassen im Wesentlichen technische Erneuerungen, wobei insbesondere die Nutzeroberfläche angepasst wurde. Aufgrund von Datenschutzaspekten werden nach Ablauf von zwei Jahren ab Einbringung die eingereichten Einbringen automatisch gelöscht.

    Link zur Information auf der Website der Finanzmarktaufsicht:
    https://www.fma.gv.at/information-zum-go-live-der-fma-incoming-plattform-neu/

    Link zur FMA Incoming Plattform:
    https://webhost.fma.gv.at/IncomingPlattform/

    Schwerpunktkontrollen zu Kosten und Gebühren

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA teilt in einer Pressemeldung vom 8. Februar mit, dass sie im Jahr 2022 gemeinsam mit den nationalen Behörden eine Aufsichtsaktion bezüglich der Kosten und Gebühren gemäß MiFID II startet. Im Fokus der Schwerpunktkontrolle steht die Anwendung der MiFID II-Vorschriften zur Offenlegung von Kosten und Gebühren in der gesamten Europäischen Union.

    Diese Schwerpunktkontrolle soll es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglichen, die Anwendung der MiFID II-Anforderungen zu Kosten und Gebühren durch die beaufsichtigten Unternehmen zu bewerten. Der Schwerpunkt wird auf den Informationen für Kleinanleger liegen.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-launches-common-supervisory-action-ncas-mifid-ii-costs-and-charges

    Zweckmäßiger Regulierungs- & Aufsichtsrahmen im digitalen Zeitalter

    Die Anwendung innovativer Technologien erleichtert Veränderungen in der Struktur des EU-Finanzsektors. Die Wertschöpfungsketten entwickeln sich weiter, die Nutzung digitaler Plattformen nimmt rapide zu und es entstehen neue gemischte Tätigkeitsgruppen. Die Europäischen Finanzaufsichtsbehörden ESAs empfehlen in einer Pressemitteilung vom 7. Februar 2022 der Europäischen Kommission eine Reihe von Maßnahmen zur Stärkung der EU-Finanzdienstleistungsregulierung und zur Verbesserung der Aufsichtskapazitäten im Einklang mit diesen Entwicklungen.

    Die Vorschläge zielen darauf ab, ein hohes Maß an Verbraucherschutz aufrechtzuerhalten und Risiken anzugehen, die sich aus der Umgestaltung von Wertschöpfungsketten, zunehmender Digitalisierung und dem Entstehen neuer „gemischter Gruppen“ ergeben, d. h. Gruppen, die finanzielle und nicht-finanzielle Aktivitäten kombinieren.

    Link zur Pressemitteilung auf der Internetseite der ESMA:
    https://www.eba.europa.eu/esas-recommend-actions-ensure-eu%E2%80%99s-regulatory-and-supervisory-framework-remains-fit-purpose-digital

    Download Dokument „Joint European Supervisory Authority response“:
    https://www.eba.europa.eu/sites/default/documents/files/document_library/Publications/Reports/2022/1026595/ESA%202022%2001%20ESA%20Final%20Report%20on%20Digital%20Finance.pdf

    BSI Grundschutz-Kompendium 2022 veröffentlicht

    Das deutsche Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI, hat die neue Edition 2022 des IT-Grundschutz-Kompendiums veröffentlicht. Zusammen mit den bewährten BSI-Standards bildet es die Basis für alle, die sich umfassend mit dem Thema Informationssicherheit befassen möchten.

    Im Fokus des IT-Grundschutz-Kompendiums stehen die IT-Grundschutz-Bausteine. In diesen Texten wird jeweils ein Thema zu allen relevanten Sicherheitsaspekten beleuchtet. Im ersten Teil der IT-Grundschutz-Bausteine werden mögliche Gefährdungen erläutert, im Anschluss wichtige Sicherheitsanforderungen. Die IT-Grundschutz-Bausteine sind in zehn unterschiedliche Schichten aufgeteilt und reichen thematisch von Anwendungen (APP) über Industrielle IT (IND) bis hin zu Sicherheitsmanagement (ISMS).

    Link zur Internetseite des BSI und zum Download des IT-Grundschutz-Kompendiums 2022:
    https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/IT-Grundschutz/IT-Grundschutz-Kompendium/it-grundschutz-kompendium_node.html

    EBA startet „EuReCA“, die zentrale Datenbank der EU zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat heute ihre zentrale Datenbank für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) gestartet. Dieses europäische Meldesystem für wesentliche Schwachstellen bei der Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (EuReCA) soll eine zentrale Rolle bei der Koordinierung der Bemühungen der zuständigen Behörden und der EBA zur Verhinderung und Bekämpfung von Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsrisiken in der EU spielen.

    EuReCA wird Informationen über wesentliche Schwachstellen in einzelnen Finanzinstituten in der EU enthalten, die von den zuständigen Behörden festgestellt wurden. Die zuständigen Behörden werden auch über die Maßnahmen berichten, die sie den Finanzinstituten auferlegt haben, um diese wesentlichen Schwachstellen zu beheben.

    Link zur Internetseite der Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA:
    https://www.eba.europa.eu/eba-launches-today-eureca-eus-central-database-anti-money-laundering-and-counter-terrorism-financing

    BVwG entscheidet über Nicht-Anwendbarkeit des WAG bei delegiertem Fondsmanagement

    Das Bundesverwaltungsgericht hat über eine von der FMA verhängte Geldstrafe für eine Bank entschieden, wonach das Kreditinstitut in seiner Tätigkeit als delegierter Fondsmanager die Bestimmungen des WAG nicht hinreichend berücksichtigt hätte. In seiner Entscheidung kommt der BVwG jedoch zum Schluss, dass das Kreditinstitut bei der Erbringung von Dienstleistungen als delegierter Fondsmanager für eine Verwaltungsgesellschaft nicht dem WAG 2018 unterliegt, da ein Fall der kollektiven Verwaltung nach dem InvFG 2011 und nicht der (individuellen) Portfolioverwaltung nach dem WAG 2018 vorliegt.

    Link zur Urteil des BVwG:
    https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/Bvwg/BVWGT_20210629_W204_2236085_1_00/BVWGT_20210629_W204_2236085_1_00.html

    Link zum Beitrag in der ZFR:
    https://lesen.lexisnexis.at/_/externes-fondsmanagement-durch-eine-bank-ist-keine-individuelle-/artikel/zfr/2022/1/ZFR_2022_01_016.html

    Entwurf neuer ESMA-Leitlinien zum Eignungstest

    Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA führt eine Konsultation zu bestimmten Aspekten der Eignungsanforderungen im Rahmen von MiFID II durch. Im Konsultationsentwurf geht die ESMA auch auf die Änderungen der MiFID II in Bezug auf die Abfrage der Nachhaltigkeitspräferenzen ein.

    Wertpapierdienstleister müssen (voraussichtlich ab 2. August 2022) von – neuen und vorhandenen – Kunden Informationen über deren nachhaltige Anlagepräferenzen einholen. Dazu gehört auch, in welchem Umfang sie in nachhaltige Finanzprodukte investieren wollen. Im zweiten Schritt ist zu bestimmen, welche Finanzprodukte die Nachhaltigkeitspräferenzen des Kunden erfüllen. Mitarbeiter sind hinsichtlich Nachhaltigkeitsthemen zu schulen.

    Link zur Internetseite der ESMA und zum Konsultationsentwurf:
    https://www.esma.europa.eu/press-news/esma-news/esma-consults-review-mifid-ii-suitability-guidelines

    Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 (Änderung von MiFID II)

    Für die – wenngleich vermutlich verspätete – nationale Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/338 wurde Gesetzesentwurf für einen weiteren Mifid Quick Fix vorgelegt. Neben zwei neuen Begriffsbestimmungen („Umschichtung von Finanzinstrumenten“ und „elektronische Form“) sieht der Entwurf vor, dass Informationen an Kunden zukünftig in elektronischer Form – und nicht wie bisher primär auf Papier – zur Verfügung zu stellen sind.

    Link zum Ministerialentwurf betreffend Bundesgesetz, mit dem das Börsegesetz 2018, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 und das Kapitalmarktgesetz 2019 geändert werden
    https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00176/index.shtml

    Aktualisierte EU-Verordnung zu AML-Hochrisikoländern

    Die Europäische Union hat eine Aktualisierung der bereits auf 2016 zurückgehenden delegierten Verordnung zu sog. Hochrisikoländern bezüglich Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung vorgenommen und in der delegierten Verordnung (EU) 2022/229 veröffentlicht. Aufgenommen wurden Burkina Faso, Haiti, Jordanien, die Kaimaninseln, Mali, Marokko, die Philippinen, Senegal und Südsudan; im Gegenzug wurden Bahamas, Botsuana, Ghana, Irak und Mauritius aus dieser Tabelle gestrichen.

    Link zur delegierten Verordnung der EU 2022/229:
    https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32022R0229

    OeNB und FMA haben ihre gemeinsamen Schwerpunkte in der Bankenaufsicht für das Jahr 2022 definiert

    Die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) und die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) werden die Schwerpunkte in der Bankenaufsicht im Jahr 2022 auf folgende Themenbereiche legen:

    • COVID-19-Maßnahmen
    • Digitalisierung und ICT-Risiken
    • ESG-Risiken
    • Regulierung und Aufsichtspolitik
    • Nachhaltigkeit der Geschäftsmodelle
    • Risiken der Immobilienfinanzierung

    Link zur Pressemitteilung der FMA:
    https://www.fma.gv.at/oenb-und-fma-haben-ihre-gemeinsamen-schwerpunkte-in-der-bankenaufsicht-fuer-das-jahr-2022-definiert/